KONSTANZ — Ganz im Zeichen mehre­rer Kundge­bun­gen hätte das 4. Advents-Wochen­en­de in Konstanz, nach dem Willen verschie­de­ner Veran­stal­ter aus der Querden­ker-Szene, stehen sollen. Ein Verein und mehre­re Einzel­per­so­nen hatten bei der Stadt Konstanz fünf Versamm­lun­gen mit einer Teilneh­mer­zahl von insge­samt rund 2.500 Perso­nen angemel­det. Zusätz­lich wurde zu einem “Friedens-/Lich­t­er­lauf” aufge­ru­fen. Aufgrund der Erfah­rung des letzten Demons­tra­ti­ons­wo­chen­en­des im Oktober bzw. vergleich­ba­rer Demons­tra­tio­nen im Bundes­ge­biet, musste die Stadt davon ausge­hen, dass die angekün­dig­ten Aufla­gen von den Teilneh­mern nicht erfüllt werden, weshalb ein Verbot für alle Versamm­lun­gen ausge­spro­chen wurde.

Die Veran­stal­ter riefen trotz­dem zur zahlrei­chen Teilnah­me an den, mittler­wei­le verbo­te­nen, Versamm­lun­gen auf, weshalb sich die Polizei über das Wochen­en­de im Stadt­ge­biet präsent zeigte.

Einen Zwischen­fall gab es Samstag gegen 10 Uhr im Bereich Ludwigs­ha­fen. Die Polizei kontrol­lier­te vier Läufer, die auf ihren T‑Shirts die Teilnah­me am “Friedens­lauf-Boden­see”, zum Ausdruck brach­ten. Ein Teilneh­mer verhielt sich dabei nicht koope­ra­tiv und belei­dig­te bei der Kontrol­le zwei Beamte. Gegen ihn wird wegen Beamten­be­lei­di­gung ermit­telt. Alle Teilneh­mer des Licht­er­laufs wurden wegen Versto­ßes gegen die Corona-Verord­nung angezeigt.

Dem Aufruf zu den Demons­tra­tio­nen am Sonntag folgten insge­samt rund 50 Perso­nen, die in verschie­de­nen kleine­ren Gruppie­run­gen unter­wegs waren und von der Polizei kontrol­liert wurden. Bei einer Kontrol­le leiste­te eine 29-jähri­ge Frau Wider­stand, wodurch eine Polizei­be­am­tin leicht verletzt wurde. Die Polizei beanstan­de­te mehre­re Perso­nen wegen Versto­ßes gegen das Versamm­lungs­ge­setz und sprach Platz­ver­wei­se aus. Des Weite­ren mussten Verstö­ße gegen die die Corona-Verord­nung aufge­nom­men werden.

Eine Spontan­de­mons­tra­ti­on auf dem Münster­platz wurde kurzfris­tig von der Stadt­ver­wal­tung Konstanz am Sonntag­nach­mit­tag verbo­ten. Dieses Verbot wurde von der Polizei überwacht.