MENGEN — Das Veteri­när­amt hat auf einem Hof in Mengen, in dem im Febru­ar diesen Jahres bereits sehr viele verschie­de­ne Tiere wegge­nom­men werden mussten, weite­re Tiere beschlag­nahmt. Nachdem in der Tierhal­tung schwe­re Missstän­de bekannt gewor­den waren, hatte das Veteri­när­amt damals 52 Hänge­bauch­schwei­ne, 14 Schafe, 2 Ziegen, 2 Emus, 7 Hühner, 3 Gänse, 8 Kanin­chen und 3 Pferde vom Hof gebracht.

Auf dem Hof leben mehre­re Perso­nen, die sich allesamt um unter­schied­li­che Tiere kümmer­ten. Die Besitz­ver­hält­nis­se sind äußert komplex, weshalb das Veteri­när­amt nach aufwen­di­gen Ermitt­lun­gen und recht­li­chen Prüfun­gen Tierhal­te­ver­bo­te und Tierbe­treu­ungs­ver­bo­te gegen neun Perso­nen angeord­net hatte. Dabei musste möglichst genau geklärt werden, wer welches Tier hält und betreut — ein schwie­ri­ges Unter­fan­gen auf einem Hofge­län­de mit Wohnhaus und Stall­ge­bäu­den, wo zahlrei­che Tiere gehal­ten werden bzw. viele Katzen mit Freigang verstreut leben.

Ein allge­mei­nes Tierhal­te- und Betreu­ungs­ver­bot unter­sagt das Halten und Betreu­en von Tieren jeder Art. Zudem wurde die Abgabe der noch vorhan­de­nen Tiere an einen geeig­ne­ten Tierhal­ter angeord­net. Die Tierhal­ter zeigten sich wenig einsich­tig und legten allesamt Rechts­mit­tel gegen die Anord­nun­gen ein. Gegen das Verbot haben acht Betei­lig­te einst­wei­li­gen Rechts­schutz vor dem Verwal­tungs­ge­richt Sigma­rin­gen einge­legt. Paral­lel haben die Betei­lig­ten Wider­spruch gegen das Tierhal­te­ver­bot einge­legt. Das Verwal­tungs­ge­richt Sigma­rin­gen hat die Anträ­ge auf einst­wei­li­gen Rechts­schutz abgelehnt, wogegen die Betei­lig­ten das Rechts­mit­tel der Beschwer­de beim Verwal­tungs­ge­richts­hof Baden-Württem­berg einge­legt haben.

Paral­lel zur Einle­gung von Rechts­mit­teln riefen acht der Betei­lig­ten den Petiti­ons­aus­schuss des Landtags an

Aufgrund des einge­leg­ten Rechts­schut­zes verblie­ben bislang vier Hunde, zwei Boas und zahlrei­che Katzen auf dem Hof. Seit der Wegnah­me der o.g. Tiere im Febru­ar 2020 wurden die auf dem Hof verblie­be­nen Tiere immer wieder kontrol­liert. Aufgrund des ausge­spro­che­nen Tierhal­te­ver­bo­tes, das jedoch noch nicht rechts­kräf­tig war, und da die Katzen­hal­tung auch aktuell weiter­hin Missstän­de aufwies, bat das Veteri­när­amt den Verwal­tungs­ge­richts­hof und den Petiti­ons­aus­schuss um eine rasche Entschei­dung, um recht­li­che Klarheit über eine Vollstre­ckung des Tierhal­te­ver­bo­tes zu erhal­ten und ein zukünf­ti­ges Leiden der noch auf dem Hof verblie­be­nen Tiere zu vermeiden.

Der Verwal­tungs­ge­richt­hof Baden-Württem­berg hat die Beschwer­den aller Antrags­stel­ler vollum­fäng­lich zurück­ge­wie­sen. Auch der Petiti­ons­aus­schuss teilte mit, dass er keine Einwän­de gegen die Wegnah­me der Tiere habe. Damit war der Weg für das Veteri­när­amt frei, die Tierhal­te­ver­bo­te zu vollzie­hen. Das Veteri­när­amt war mit mehre­ren Mitar­bei­tern vor Ort, die Tierret­tung Südba­den unter­stütz­te das Veteri­när­amt tatkräf­tig, engagiert und sehr effek­tiv wie bereits im Febru­ar mit mehre­ren Mitar­bei­tern, Logis­tik und Materi­al. Die Polizei stell­te zuver­läs­sig und für alle Betei­lig­ten beruhi­gend sicher, dass alles geord­net ablau­fen konnte.

Von den zeitwei­se bis zu 70 auf dem Hof leben­den Katzen wurden bis zur heuti­gen Wegnah­me bereits einige Katzen offen­sicht­lich durch die Halte­rin selbst abgege­ben. Von den vermut­lich 50 verblie­be­nen Katzen konnten heute 32 Katzen in den Wohnräu­men und in der Umgebung des Wohnhau­ses problem­los einge­fan­gen werden, weite­re Katzen hielten sich verteilt auf dem gesam­ten Hofge­län­de auf, sodass es nicht möglich war, alle Tiere ohne unnöti­gen Stress für diese heute einzu­fan­gen. An einem anderen Tag wird erneut versucht werden, die übrigen Katzen einzu­fan­gen. Die fortge­nom­me­nen Tiere werden nun in verschie­de­nen Tierhei­men im südli­chen Baden-Württem­berg unter­ge­bracht und bei Bedarf medizi­nisch versorgt.

Das Veteri­när­amt hatte sich beim Landes­tier­schutz­ver­band Baden-Württem­berg frühzei­tig nach freien Unter­brin­gungs­ka­pa­zi­tä­ten erkun­digt, so dass ein Aufruf an die Bevöl­ke­rung, dass Katzen aufge­nom­men werden müssen, nicht notwen­dig war.

Um sicher­zu­stel­len, dass alle Katzen einge­fan­gen wurden und keine Tierhal­tung mehr statt­fin­det, wird der Hof in den kommen­den Tagen weiter­hin kontrol­liert. Die bisher im Wohnhaus des Hofes gehal­te­nen Hunde und Boas waren heute nicht mehr da, laut der Aussa­ge der einzi­gen anwesen­den Person wurden diese bereits von den bishe­ri­gen Haltern an andere Perso­nen abgege­ben. Diese müssen nun, wie in den Anord­nun­gen zum Tierhal­te­ver­bot schon geschrie­ben, dem Veteri­när­amt Sigma­rin­gen noch nament­lich benannt werden, damit dies überprüft werden kann.

Alle gericht­li­chen Verfah­ren im einst­wei­li­gen Rechts­schutz sind abgeschlos­sen. Gegen den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts­hofs Baden-Württem­berg sind keine weite­ren Rechts­mit­tel mehr möglich. Nun folgt eine Entschei­dung des Regie­rungs­prä­si­di­ums Tübin­gen über die einge­leg­ten Wider­sprü­che. Sollte das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen den Wider­sprü­chen nicht abhel­fen, können die Betei­lig­ten erneut gericht­lich gegen die Entschei­dung des Regie­rungs­prä­si­di­ums Tübin­gen in Form des Wider­spruch­be­scheids gegen das Tierhal­te­ver­bot im Haupt­sa­che­ver­fah­ren vor dem Verwal­tungs­ge­richt Sigma­rin­gen vorgehen.

Von einer anderen Person werden weiter­hin Pferde und Hunde auf dem Hof in einem separa­ten Stall gehal­ten, diese Tierhal­tung war in der Vergan­gen­heit und ist auch aktuell aus tierschutz­recht­li­cher Sicht nicht zu beanstanden.