STUTTGART (dpa/lsw) — An manchen Schlös­sern im Südwes­ten bleibt es in der Nacht weiter dunkel. Auch nach dem Auslau­fen der Energie­ein­spar­ver­ord­nung des Bundes am kommen­den Samstag, die unter anderem ein Verbot der Fassa­den­be­leuch­tung vorsah, wird bei Kultur­denk­mä­lern nach Möglich­keit weiter­hin auf eine nächt­li­che Beleuch­tung verzich­tet, wie eine Spreche­rin des Finanz­mi­nis­te­ri­ums in Stutt­gart mitteil­te. Abgeschal­tet blieben die Lichter unter anderem am Schloss Heidel­berg, Schloss und Fürsten­häus­le Meers­burg, Kloster und Schloss Salem oder dem Neuen Schloss Tettnang.

Die Spreche­rin sagte weiter: «Aus unserer Sicht ist Energie­spa­ren weiter­hin angesagt.» Bei dem Thema habe man von Anfang an zwischen zwei Katego­rien unter­schie­den: Wenn die Bestrah­lung der Fassa­de eines Monuments nur zu optischen Zwecken diente, also zur Präsen­ta­ti­on des Gebäu­des, dann wurde sie abgeschal­tet. Wenn die Beleuch­tung aller­dings wichtig war für die Sicher­heit, dann wurde sie soweit wie möglich reduziert. So ist es auch weiter­hin vorge­se­hen. Für letzte­res nannte die Spreche­rin das Schloss in Mannheim sowie die Grabka­pel­le und das Neue Schloss in Stutt­gart als Beispie­le. Die Kultur­denk­mä­ler im Südwes­ten sind Teil des Landes­be­triebs Vermö­gen und Bau.