WALLDORF (dpa/lsw) — Im Streit um das Freilauf­ver­bot für Katzen in Walldorf hat das Landrats­amt des Rhein-Neckar-Kreises in einem ersten Fall ein Zwangs­geld erlas­sen. Wie das Regie­rungs­prä­si­di­um als höhere Natur­schutz­be­hör­de mitteil­te, war in diesem Fall eine Freigän­ger­kat­ze wieder­holt im Gefah­ren­be­reich der im Süden Walldorfs leben­den Hauben­ler­che festge­stellt worden. Ihr Halter muss deshalb 500 Euro zahlen. Die Bußgel­der betra­gen bis zu 50.000 Euro, wenn eine Hauben­ler­che durch Missach­tung des Freilauf­ver­bots zu Schaden kommt. Die Hauben­ler­che ist eine akut vom Ausster­ben bedroh­te Vogelart.

Zwangs­geld kann erhoben werden, wenn der Halter entge­gen der Anord­nung den Freigang seiner Katze während des Zeitraums der Hauben­ler­chen­brut nicht unter­bin­det. Die kriti­sche Zeit, in der die Vogel­jun­gen das Nest verlas­sen und noch nicht fliegen können, reicht vom 1. April bis zum 31. August. Ein Zwangs­geld ist ein Beuge­mit­tel, um die bis 2025 gelten­de Allge­mein­ver­fü­gung durch­zu­set­zen. Es kann auch in gleicher Höhe wieder­holt erhoben werden.

Einige Katzen­hal­ter haben sich gegen den Hausar­rest für ihre Tiere gewandt. Dem Regie­rungs­prä­si­di­um Karls­ru­he liegen 39 Wider­sprü­che vor, die es allesamt ablehn­te. Dagegen könnte noch geklagt werden. Das Landrats­amt, das die umstrit­te­ne Allge­mein­ver­fü­gung erließ, fühlt sich bestä­tigt, weil im ersten Katzen-Lockdown im vergan­ge­nen Jahr acht Jungtie­re flügge gewor­den sind.