KASSEL (dpa) — Der Rosen­mon­tags­zug in Volkmar­sen fand 2020 ein jähes Ende, als ein Mann mit seinem Auto in die feiern­de Menschen­men­ge fuhr. Jetzt hat das Landge­richt Kassel das Urteil gegen den heute 31-Jähri­gen gesprochen.

Im Prozess um die Autoat­ta­cke auf den Rosen­mon­tags­zug im nordhes­si­schen Volkmar­sen ist der Angeklag­te unter anderem wegen 89-fachen Mordver­suchs zu einer lebens­lan­gen Haftstra­fe verur­teilt worden.

Das Landge­richt Kassel sprach den heute 31-Jähri­gen am Donners­tag wegen 88-fachen versuch­ten Mordes in Tatein­heit mit gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung und in einem Fall wegen versuch­ten Mordes sowie des gefähr­li­chen Eingriffs in den Straßen­ver­kehr schuldig.

Das Gericht stell­te zudem die beson­de­re Schwe­re der Schuld fest. Am Ende der Haftzeit wird demnach die Gefähr­lich­keit des Täters in einer weite­ren Haupt­ver­hand­lung geprüft. Dabei wird auch das Verhal­ten in der Haft berück­sich­tigt und ein psycho­lo­gi­sches Gutach­ten in Auftrag gegeben. Führer­schein und Fahrzeug des Mannes werden eingezogen.

Beharr­li­ches Schwei­gen des Angeklagten

Der Mann fuhr nach Überzeu­gung des Gerichts am 24. Febru­ar 2020 vorsätz­lich mit einem Auto in den Karne­vals­um­zug in Volkmar­sen (Landkreis Waldeck-Franken­berg) und verletz­te dabei mindes­tens 88 Menschen, darun­ter 26 Kinder, teilwei­se schwer. Der Angeklag­te hatte in dem Verfah­ren vor dem Landge­richt beharr­lich geschwie­gen, bis zuletzt blieb unklar, warum er die Tat began­gen hat.

Staats­an­walt­schaft und Neben­klä­ger-Vertre­ter hatten eine lebens­lan­ge Freiheits­stra­fe mit dem Vorbe­halt anschlie­ßen­der Siche­rungs­ver­wah­rung sowie die Feststel­lung der beson­de­ren Schwe­re der Schuld gefor­dert. Die Vertei­di­gung hatte für eine milde­re Strafe als die gefor­der­te Höchst­stra­fe plädiert, da es sich um versuch­ten und nicht vollende­ten Mord gehan­delt habe.