STUTTGART (dpa) — Verbrau­cher­schüt­zer haben vor überzo­ge­nen zeitwei­sen Strom­ab­rie­ge­lun­gen durch Netzbe­trei­ber im Zuge des Ausbaus von E‑Ladestationen gewarnt. Hinter­grund sind Sorgen, dass ein zu schnel­ler Ausbau und gleich­zei­ti­ger Betrieb priva­ter Ladepunk­te für E‑Autos — sogenann­ter Wallbo­xen — das Nieder­span­nungs­netz überlas­ten und schlimms­ten­falls zu lokalen Strom­aus­fäl­len führen könnte.

«Eine General­er­laub­nis für eine tägli­che mehrstün­di­ge Teil- oder Total­ab­rie­ge­lung darf es nicht geben», sagte Energie­ex­per­te Thomas Engel­ke vom Verbrau­cher­zen­tra­le Bundes­ver­band der Deutschen Presse-Agentur. Außer­dem sei wichtig, dass keine norma­len Haushalts­ge­rä­te davon betrof­fen sind. Generell sei eine solche Möglich­keit — die aktuell von der Bundes­netz­agen­tur vorbe­rei­tet wird — aber sinnvoll, wenn es zu Engpäs­sen kommt.

Einer am Freitag präsen­tier­ten Studie des baden-württem­ber­gi­schen Netzbe­trei­bers Netze BW zufol­ge kann sogenann­tes netzdien­li­ches Ladema­nage­ment eine Überlas­tung des lokalen Strom­net­zes durch zu viele gleich­zei­tig laden­de E‑Autos verhin­dern. Dabei geht es darum, die Ladeleis­tung zeitwei­se zu reduzie­ren. In mehre­ren Modell­pro­jek­ten habe es eine hohe Akzep­tanz dafür gegeben.

Die Bundes­netz­agen­tur arbei­tet gerade an mögli­chen Regelun­gen zum Ladema­nage­ment, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Im Gegen­zug für eine verrin­ger­te Leistung könnten demnach die Strom­prei­se für Verbrau­cher sinken, teilte sie mit. Netze BW erhofft sich die recht­li­che Grund­la­ge für einen standar­di­sier­ten Einsatz von netzdien­li­chem Ladema­nage­ment. Laut Bundes­netz­agen­tur ist recht­lich auch eine verpflich­ten­de Lösung möglich. Details nannte sie nicht.