RAVENSBURG — Erneut hat am Mittwoch eine Welle sogenann­ter Schock­an­ru­fe die Region überrollt. Insbe­son­de­re im Schus­sen­tal wurden etliche meist ältere Bürger von den Betrü­gern telefo­nisch kontaktiert. 

Dabei gaukel­ten die Tatver­däch­ti­gen den Angeru­fe­nen vor, eines ihrer Kinder oder Enkel habe einen tödli­chen Verkehrs­un­fall verur­sacht und müsse nun gegen Bezah­lung einer Kauti­on vor einer Inhaf­tie­rung bewahrt werden. Die meisten Angeru­fe­nen erkann­ten die Betrugs­ma­sche und legten auf. 

Eine 85-Jähri­ge wurde jedoch durch die geschick­te und perfi­de Gesprächs­füh­rung der Täter so sehr getäuscht und unter Druck gesetzt, dass sie sich zum verein­bar­ten Treff­punkt in der Innen­stadt von Ravens­burg begab und einem angeb­li­chen Mitar­bei­ter des Amtsge­richts Bargeld im niedri­gen fünfstel­li­gen Euro-Bereich übergab. 

Der Unbekann­te telefo­nier­te während der Überga­be und ging zu Fuß in Richtung Herren­stra­ße weiter. Der Tatver­däch­ti­ge wird als 35 bis 40 Jahre alt, etwa 175 cm groß und von stämmi­ger Figur beschrie­ben. Er hatte mittel­blon­des kurzes Haar und trug eine Jeans sowie eine dunkel­blaue Jacke. Zeugen der Geldüber­ga­be, die ungefähr um 15 Uhr im Bereich der Roßbach­stra­ße vor einer Bankfi­lia­le statt­ge­fun­den hat, werden dringend gebeten, sich unter Tel. 07541/701–0 bei den Ermitt­lern der Krimi­nal­po­li­zei Fried­richs­ha­fen zu melden. 

In diesem Zusam­men­hang warnt die Polizei erneut vor dieser dreis­ten Betrugs­ma­sche, bei der sich die Täter die emotio­na­le Not ihrer Opfer zunut­ze machen und leider auch oft erfolg­reich sind. Dabei werden nicht ausschließ­lich Senio­ren Opfer dieser Taten. Sensi­bi­li­sie­ren Sie unbedingt ihre Angehö­ri­gen immer wieder bezüg­lich des Vorge­hens der Täter. Legen Sie sofort auf, wenn Sie einen derar­ti­gen Anruf erhal­ten, und wenden Sie sich unter den Ihnen bekann­ten Rufnum­mern an Ihre Angehö­ri­gen. Schal­ten Sie die Polizei ein, wenn Sie Zweifel an der Echtheit des Anrufs haben. Weder Polizei noch Staats­an­walt­schaft noch Amtsge­richt fordern telefo­nisch Bargeld oder Wertge­gen­stän­de als Kauti­on zur Verhin­de­rung einer drohen­den Haft. Sollten Sie dennoch Opfer eines Betrugs gewor­den sein, erstat­ten Sie umgehend Anzei­ge bei der nächs­ten Polizeidienststelle.