STUTTGART — Bis zum 31. Mai 2023 wird es unter bestimm­ten Bedin­gun­gen möglich sein, bestehen­de Holzöfen wieder in Betrieb zu nehmen. Damit kann zusätz­lich Gas einge­spart werden.

Das Minis­te­ri­um für Umwelt, Klima und Energie­wirt­schaft ermög­licht wegen der gegen­wär­tig angespann­ten Gasver­sor­gungs­la­ge, bestehen­de Holzöfen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen wieder in Betrieb zu nehmen, um noch stärker Gas einspa­ren zu können. Ein entspre­chen­des Vollzugs­schrei­ben hat das Minis­te­ri­um am 15. Dezem­ber 2022 an die nachge­ord­ne­ten Immis­si­ons­schutz­be­hör­den wie zum Beispiel Landrats­äm­ter sowie Stadt- und Landkrei­se geschickt.

Die unteren Behör­den können ab sofort Ausnah­men zulas­sen, die längs­tens bis zum 31. Mai 2023 gültig sind. Das Vollzugs­schrei­ben gestat­tet diesen befris­te­ten Weiter­be­trieb von Holzöfen, wenn es sich dabei um Anlagen handelt, die

  • nach den §§ 25 und 26 der ersten Bundes­im­mis­si­ons­schutz­ver­ord­nung (BImSchV) nicht mehr betrie­ben werden dürfen bezie­hungs­wei­se außer Betrieb zu nehmen waren,
  • betriebs­be­reit, jedoch dauernd unbenutzt sind und regel­mä­ßig durch Schorn­stein­fe­ge­rin­nen oder Schorn­stein­fe­ger überprüft wurden und werden
  • und eine vorhan­de­ne Gashei­zung ganz oder teilwei­se ersetzen.