Drei junge Männer sind im Zusam­men­hang mit dem Missbrauch und Drogen­tod eines 13-jähri­gen Mädchens in Wien wegen Mordes und Verge­wal­ti­gung verur­teilt worden. Das Landge­richt verhäng­te lange Haftstra­fen. Der ältes­te Angeklag­te, ein 24-Jähri­ger, wurde wegen Mordes zu lebens­lan­ger Haft, also der Höchst­stra­fe, verur­teilt. Die Geschwo­re­nen sahen es als erwie­sen an, dass er dem Mädchen eine tödli­che Drogen­do­sis verabreichte.

Sie urteil­ten weiter, dass die Mitan­ge­klag­ten im Alter von 19 und 20 Jahren als Mittä­ter Mord durch Unter­las­sung begin­gen, indem sie den Tod der 13-Jähri­gen nicht verhin­der­ten. Die zwei Männer, die wegen ihres jungen Alters nicht lebens­lang einge­sperrt werden dürfen, erhiel­ten Haftstra­fen von je 20 und 19 Jahren.

Laut Ankla­ge wollte die 13-Jähri­ge die besag­te Nacht im Juni 2021 mit den aus Afgha­ni­stan stammen­den Männern verbrin­gen und später nach Hause an den Stadt­rand von Wien fahren. Doch in der Wohnung von einem der drei jungen Männer hätten ihr die Verdäch­ti­gen mindes­tens sechs Tablet­ten Ecsta­sy in ein Getränk gemischt und sie verge­wal­tigt, so die Ankla­ge. Nachdem sie an einer dreifa­chen Überdo­sis starb, wurde sie an einem Grünstrei­fen am Straßen­rand abgelegt. Die Staats­an­walt­schaft stütz­te sich unter anderem auf toxiko­lo­gi­sche Unter­su­chun­gen, DNA-Spuren, Verlet­zun­gen, und ein Handy­vi­deo vom Todes­kampf des Opfers, das einer der Männer unmit­tel­bar nach dem Missbrauch aufnahm.

Politi­sche Debat­te um krimi­nel­le Flüchtlinge

Der Fall hat auch eine politi­sche Kompo­nen­te, der erneut in den Vorder­grund rückte. Die Staats­an­wäl­tin forder­te in ihrem Schluss­plä­doy­er für die drei aus Afgha­ni­stan stammen­den Angeklag­ten ein Urteil mit «Signal­wir­kung». «Es soll zeigen, dass Frauen kein Freiwild sind», sagte sie im Wiener Landge­richt. Ein Anwalt der Opfer­fa­mi­lie brach­te am Freitag vor Gericht ebenfalls das Thema Migra­ti­on ins Spiel. «In Öster­reich haben Frauen und Mädchen ihre Rechte und das kann ihnen niemand nehmen», sagte er.

«Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es sich hier nicht um ein politi­sches State­ment oder eine Symbo­lik handelt», stell­te hinge­gen die Vorsit­zen­de Richte­rin bei der Urteils­ver­kün­dung fest. Die drei Angeklag­ten hätten schwers­te Verbre­chen began­gen und das Mädchen «wie ein Objekt» behandelt.

Der Tod des Mädchens hatte vergan­ge­nes Jahr eine politi­sche Debat­te über krimi­nel­le Flücht­lin­ge ausge­löst. Die konser­va­ti­ve Kanzler­par­tei ÖVP forder­te eine konse­quen­te Abschie­be­pra­xis für diese Gruppe. Die mitre­gie­ren­den Grünen gaben dem seit Jahren von ÖVP-Minis­tern geführ­te Innen­mi­nis­te­ri­um die Schuld für verzö­ger­te Rückführungen.

Die Angeklag­ten gaben vor Gericht nur Geschlechts­ver­kehr mit der 13-Jähri­gen zu, der nach ihren Angaben einver­nehm­lich war. Für die tödli­chen Drogen schoben sie einan­der die Verant­wor­tung zu. «Es war nie mein Vorsatz, dass jemand Drogen nimmt und stirbt», sagte der 24-Jähri­ge, der nach eigenen Angaben mit Drogen dealte und seinen Abneh­mern empfahl, nur eine Viertel-Tablet­te Ecsta­sy einzu­neh­men. «Ich entschul­di­ge mich bei allen Öster­rei­chern und bei der Familie des Opfers», sagte er. Die zwei anderen Angeklag­ten gaben ähnli­che Erklä­run­gen ab.