«Wirte sind keine Hilfs­she­riffs. Identi­täts­fest­stel­lun­gen sind eine klassisch hoheit­li­che Aufga­be, die wir nicht auf Gastro­no­mie­be­trei­ber abwäl­zen dürfen.» Er habe ernste Zweifel, ob eine solche Kontroll­pflicht noch verhält­nis­mä­ßig wäre. Hinter­grund ist der Plan, dass Gästen bei falschen persön­li­chen Angaben künftig ein Bußgeld von mindes­tens 50 Euro drohen soll.

Wirte und Veran­stal­ter müssten die Angaben künftig «auf Glaub­wür­dig­keit und Richtig­keit» überprü­fen, hatte Minis­ter­prä­si­dent Winfried Kretsch­mann (Grüne) am Diens­tag­abend erklärt. Bei ihrer Schal­te hatten sich die Minis­ter­prä­si­den­ten mit Bundes­kanz­le­rin Angela Merkel (CDU) zuvor unter anderem auf das Mindest­buß­geld geeinigt. Wie das nun im Südwes­ten umgesetzt wird, ist völlig offen.