BERLIN (dpa) — Wie viel Geld Altkanz­le­rin­nen und Altkanz­ler bekom­men, ist unter­schied­lich. Und hängt davon ab, welche Aufga­ben und Ämter in der jewei­li­gen Vita stehen. Angela Merkels Alters­be­zü­ge können sich sehen lassen.

Versor­gungs­an­sprü­che nach einer Kanzler­schaft sind gesetz­lich geregelt. Sie können sich aus verschie­de­nen Aufga­ben während der politi­schen Karrie­re zusam­men­set­zen: aus der Dauer der Mitglied­schaft im Bundes­tag, aus der Tätig­keit als Bundes- oder Landes­mi­nis­ter, als Minis­ter­prä­si­dent und als Kanzler oder Kanzle­rin. Die verschie­de­nen Ansprü­che werden aber teils mitein­an­der verrechnet.

Für die Mitglied­schaft im Bundes­tag greift das Abgeord­ne­ten­ge­setz, wonach Parla­men­ta­ri­er oder Parla­men­ta­rie­rin­nen je nach Dauer bis zu 65 Prozent der Abgeord­ne­ten­ent­schä­di­gung zuste­hen können. Ansprü­che aus der Zugehö­rig­keit zur Bundes­re­gie­rung regelt das Bundes­mi­nis­ter­ge­setz. Die Höhe dieses Ruhege­hal­tes hängt von der Amtsdau­er ab. Nach Angaben des Bundes der Steuer­zah­ler kann die Pensi­on eines Regie­rungs­mit­glieds bis zu rund 12.000 Euro hoch sein.

Alle Altkanz­ler, die Altkanz­le­rin und ehema­li­ge Bundes­prä­si­den­ten haben zudem eigent­lich Anspruch auf ein Büro. Bürolei­tung, Referen­ten­stel­len, Schreib­kräf­te und Fahrer werden finan­ziert. Die Büros wurden bislang auf Lebens­zeit zur Verfü­gung gestellt und konnten über Jahrzehn­te existieren.

Angela Merkel (CDU, Amtszeit: 2005 bis 2021) erhält zum Beispiel nach einer Berech­nung des Bundes der Steuer­zah­ler insge­samt monat­li­che Alters­be­zü­ge von rund 15.000 Euro. Als die Altkanz­le­rin vor einigen Monaten ihr neues Büro bezog, bekam sie neun Mitar­bei­ter mit Gehäl­tern bis zu 10.000 Euro bewilligt.

Für das Büro von Vorgän­ger Gerhard Schrö­der (1998 bis 2005) flossen im vergan­ge­nen Jahr Perso­nal­aus­ga­ben von etwa 407.000 Euro aus der Staats­kas­se, seit 2016 waren es nach Angaben der Bundes­re­gie­rung mehr als drei Millio­nen Euro.

Der Haushalts­aus­schuss des Bundes­ta­ges entschied 2019, dass ehema­li­ge Kanzler nur noch fünf Mitar­bei­ter haben sollten. Das gilt jedoch erst für die Zeit nach dem amtie­ren­den Kanzler Olaf Scholz (SPD). Im Frühjahr regel­te die Ampel-Koali­ti­on die Alimen­tie­rung frühe­rer Bundes­kanz­ler und Bundes­prä­si­den­ten generell neu und machte sie abhän­gig davon, ob die frühe­ren Top-Politi­ker tatsäch­lich noch Aufga­ben im Zusam­men­hang mit ihrem frühe­ren Amt überneh­men, also etwa Schirm­herr­schaf­ten haben und Reden halten.