Der Angeklag­te habe sich unter anderem der gefähr­li­chen Körper­ver­let­zung und der Belei­di­gung schul­dig gemacht, sagte der Vorsit­zen­de Richter am Mittwoch in der Berufungs­ver­hand­lung am Landge­richt in Nürnberg.

Die Staats­an­wäl­tin hatte zuvor zwei Jahre und drei Monate Haft für den 32-Jähri­gen gefor­dert, der Vertei­di­ger auf eine milde Strafe plädiert. Nach Auffas­sung eines psych­ia­tri­schen Gutach­ters ist der Youtuber vermin­dert schuldfähig.

Das Amtsge­richt Neustadt an der Aisch hatte den Video­blog­ger im vergan­ge­nen Oktober zu zwei Jahren Haft ohne Bewäh­rung verur­teilt. Staats­an­walt­schaft und Vertei­di­gung hatten dagegen Berufung eingelegt.

Seit Jahren strei­tet sich der Youtuber mit seinen Gegnern — im Inter­net und der realen Welt. Diese tauch­ten in der Vergan­gen­heit regel­mä­ßig vor seinem Haus in Mittel­fran­ken auf, um ihn zu provozieren.

In mehre­ren Fällen wurde der «Drachen­lord» nach gegen­sei­ti­gen Beschimp­fun­gen handgreif­lich. Vor Gericht hatte er unter anderem zugege­ben, einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschen­lam­pe attackiert und einen anderen in den Schwitz­kas­ten genom­men und geschla­gen zu haben.