Die Staatsanwältin hatte zuvor zwei Jahre und drei Monate Haft für den 32-Jährigen gefordert, der Verteidiger auf eine milde Strafe plädiert. Nach Auffassung eines psychiatrischen Gutachters ist der Youtuber vermindert schuldfähig.
Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte den Videoblogger im vergangenen Oktober zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten dagegen Berufung eingelegt.
Seit Jahren streitet sich der Youtuber mit seinen Gegnern — im Internet und der realen Welt. Diese tauchten in der Vergangenheit regelmäßig vor seinem Haus in Mittelfranken auf, um ihn zu provozieren.
In mehreren Fällen wurde der «Drachenlord» nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich. Vor Gericht hatte er unter anderem zugegeben, einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und einen anderen in den Schwitzkasten genommen und geschlagen zu haben.