BERLIN (dpa) — Noch sind viele Corona-Aufla­gen in Kraft, auch wenn zuneh­mend über Locke­run­gen debat­tiert wird. Wie seit Wochen gingen wieder Zehntau­sen­de Menschen gegen Beschrän­kun­gen auf die Straße.

Gegen die aktuel­len Corona-Maßnah­men sind am Montag­abend in zahlrei­chen Städten erneut Zehntau­sen­de Menschen auf die Straße gegan­gen. In einigen Städten gab es auch Gegendemonstrationen.

In Thürin­gen demons­trier­ten rund 25.000 Menschen bei 86 separa­ten Zusam­men­künf­ten im Zusam­men­hang mit den staat­li­chen Corona­maß­nah­men. Viele von ihnen protes­tier­ten gegen die Maßnah­men, andere kamen zu Gegen­de­mons­tra­tio­nen zusam­men. Die meisten Teilneh­mer bei illega­len Aufzü­gen gab es nach Angaben der Polizei in Gera (etwa 3500), Saalfeld (etwa 2000) und Gotha (etwa 1400). Gegen 25 Perso­nen seien Straf­an­zei­gen gefer­tigt worden, unter anderem wegen Verstö­ßen gegen das Versamm­lungs­ge­setz sowie Wider­stan­des gegen Vollstreckungsbeamte.

Die teilneh­mer­stärks­te Gegen­ver­an­stal­tung gab es mit rund 200 Menschen in Jena gegeben. Dort sei Maßnah­men­kri­ti­ke­rin von einer Gegen­de­mons­tran­tin verletzt worden.

Protes­te trotz Verboten

In Mecklen­burg-Vorpom­mern kamen nach Angaben der Polizei etwa 9000 Teilneh­mer zu Versamm­lun­gen und Protest­zü­gen in mehr als 20 Städten. Die größten Corona-Protes­te wurden aus Schwe­rin mit 1800 Teilneh­mern und Neubran­den­burg mit 1650 Protes­tie­ren­den gemel­det. In Rostock hatte die Ordnungs­be­hör­de mehre­re Protest­ver­samm­lun­gen unter­sagt, dennoch zogen mehre­re Gruppen durch die Innen­stadt. Es kam zu Böller­wür­fen, die Polizei musste mehrfach einschrei­ten, mehre­re Menschen wurden in Gewahr­sam genommen.

In Pforz­heim versam­mel­ten sich nach Polizei­an­ga­ben rund 5000 Kriti­ker der Corona-Politik. In der Nähe bilde­ten rund 500 Menschen eine Menschen­ket­te als Zeichen für den Zusam­men­halt während der Pande­mie. In Karls­ru­he kamen rund 800 Menschen zu einer Demons­tra­ti­on gegen die Corona-Maßnah­men zusam­men. Zu Beginn der Zusam­men­kunft legten die Teilneh­mer am Montag­abend eine Schwei­ge­mi­nu­te für die getöte­ten Polizis­ten in der Pfalz ein. Die Versamm­lung verlief fried­lich, wie eine Polizei­spre­che­rin am frühen Diens­tag­mor­gen mitteil­te. In Lübeck betei­lig­ten sich nach Polizei­an­ga­ben rund 1300 Menschen an einer fried­li­chen Demons­tra­ti­on gegen Corona-Beschränkungen.

In Branden­burgs Landes­haupt­stadt Potsdam zogen beglei­tet von Triller­pfei­fen und Hupen Hunder­te Menschen durch die Innen­stadt, wie ein dpa-Repor­ter beobach­te­te. In drei Landkrei­sen nördlich von Berlin zählte die Polizei über 2000 Demons­tran­ten, allein in Orani­en­burg waren es mehr als 1000. In Cottbus demons­trier­ten etwa 800 Menschen. In Berlin betei­lig­ten sich im Bereich Unter den Linden rund 1000 Menschen an einer Versamm­lung. Im nördli­chen Ortsteil Tegel sprach die Polizei bei einem Protest­marsch von einer Teilneh­mer­zahl «im unteren vierstel­li­gen Bereich».

Gericht befasst sich mit «Spazier­gän­gen»

In Bautzen in Sachsen gingen rund 3000 Menschen gegen die Corona-Politik auf die Straße. In Dresden schlos­sen sich mehre­re Hundert Menschen einem Corona-Aufzug an. Dieser Aktion wieder­um setzten mehre­re Dutzend Menschen in den Weg, wie ein Polizei­spre­cher sagte. Jeweils Hunder­te Menschen demons­trier­ten in weite­ren Städten Sachsens und Nieder­sach­sens. Auch in mehre­ren Städten von Sachsen-Anhalt gab es Demons­tra­tio­nen, die größte mit rund 1700 in Witten­berg. In Halle sprach die Polizei von einer vierstel­li­gen Zahl von Teilneh­mern. Zugleich folgten mehre­re hundert Menschen dem Aufruf eines Bündnis­ses, vor der Markt­kir­che der Menschen zu geden­ken, die in der Pande­mie an und mit dem Corona­vi­rus gestor­ben sind.

Mit der Frage kommu­na­ler Verbo­te unange­mel­de­ter Corona-«Spaziergänge» befass­te sich auch Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt. Das Karls­ru­her Gericht lehnte es ab, solche Verbo­te mit sofor­ti­ger Wirkung außer Kraft zu setzen. Ein Mann hatte per Eilan­trag eine Allge­mein­ver­fü­gung der Stadt Freiburg zu Fall bringen wollen, schei­ter­te aber damit.

Die Karls­ru­her Richter ließen aber die Frage offen, ob ein vorsorg­li­ches Versamm­lungs­ver­bot mit der Bedeu­tung und Tragwei­te der grund­ge­setz­lich geschütz­ten Versamm­lungs­frei­heit verein­bar sein kann. Die Klärung bleibe dem Haupt­ver­fah­ren vorbe­hal­ten, hieß es in dem Beschluss, der am Nachmit­tag veröf­fent­licht wurde.