TUTTLINGEN — Im Jahr 2022 findet in Deutsch­land wieder ein Zensus statt. Der Zensus umfasst eine bundes­wei­te Zählung sowohl der Bevöl­ke­rung als auch der Gebäu­de und Wohnun­gen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statis­ti­schen Ämter des Bundes und der Länder gemein­sam durch­ge­führt und ermit­telt, wie viele Menschen in Deutsch­land leben, wo sie wohnen und arbeiten.

In Vorbe­rei­tung auf den Zensus 2022 wurden in den Kommu­nen und Landkrei­sen in Baden-Württem­berg insge­samt 103 Erhebungs­stel­len einge­rich­tet – auch der Landkreis Tuttlin­gen hat im Landrats­amt eine Erhebungs­stel­le einge­rich­tet. Für die Durch­füh­rung der stich­pro­ben­haf­ten Haushal­te­be­fra­gun­gen werden nun Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­er, sogenann­ten Erhebungs­be­auf­trag­te gesucht.

Ab dem Zensus­stich­tag am 15. Mai 2022 werden die Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­er unter­wegs sein, um die Befra­gun­gen für den Zensus 2022 durch­zu­füh­ren. In ganz Baden-Württem­berg werden rund 12 000 ehren­amt­li­che Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­er im Einsatz sein – rund 170 davon im Landkreis Tuttlingen. 

Voraus­set­zun­gen für die Tätig­keit als inter­view­en­de Person sind Volljäh­rig­keit, Zuver­läs­sig­keit und Verschwie­gen­heit sowie zeitli­che Flexi­bi­li­tät. Für die ehren­amt­lich ausge­üb­te Tätig­keit wird eine Aufwands­ent­schä­di­gung gezahlt. Aus Daten­schutz­grün­den dürfen die Erhebungs­be­auf­trag­ten nicht in der unmit­tel­ba­ren Nähe ihrer Wohnung einge­setzt werden. Außer­dem dürfen sie die aus ihrer Tätig­keit gewon­ne­nen Erkennt­nis­se über Auskunfts­pflich­ti­ge zu keinem Zeitpunkt für andere Zwecke als den Zensus verwenden.

Wer als Erhebungsbeauftragte/r beim Zensus 2022 in Baden-Württem­berg die Erhebungs­stel­le des Landkrei­ses Tuttlin­gen unter­stüt­zen möchte, kann sich vorzugs­wei­se mithil­fe des Kontakt­for­mu­lars auf www.landkreis-tuttlingen.de/zensus2022 oder unter folgen­der Adres­se bewerben: 

Erhebungs­stel­le Zensus
Landkreis Tuttlingen
Bahnhof­stra­ße 100
78532 Tuttlingen

Tel.: +49 7461 / 926 – 5300
Fax.: +49 7461 / 926 – 5399
Email: zensus@landkreis-tuttlingen.de
Inter­net: http://www.landkreis-tuttlingen.de

Die im Rahmen des Zensus erhobe­nen Daten werden strikt geheim gehal­ten. Aufgrund des Rückspiel­ver­bots für die amtli­che Statis­tik in Verwal­tungs­be­rei­che ist dabei sicher­ge­stellt, dass die erhobe­nen Angaben nur für statis­ti­sche Zwecke verwen­det werden. Zudem erfor­dert die Statis­ti­sche Geheim­hal­tung beson­de­re Schutz­maß­nah­men für den Zugriff auf Daten in den Erhebungs­stel­len. Die Erhebungs­stel­len werden daher räumlich, organi­sa­to­risch und perso­nell von anderen kommu­na­len Verwal­tungs­stel­len getrennt. Alle Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter sowie die Inter­viewe­rin­nen und Inter­view­er haben das Daten­ge­heim­nis strikt zu beach­ten und unter­lie­gen der statis­ti­schen Geheimhaltungspflicht.

Weite­re allge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zum Zensus 2022 unter www.zensus2022.de.