BERLIN (dpa) — Viele Pflege­heim­be­woh­ner und ihre Famili­en müssen mit wachsen­den finan­zi­el­len Belas­tun­gen zurecht kommen. Auch zum Start ins Jahr ging es noch mal hoch. Zeigt eine neue Kosten­brem­se Wirkung?

Für Pflege­be­dürf­ti­ge sind Zuzah­lun­gen für die Pflege im Heim weiter gestie­gen. Zum 1. Januar waren im bundes­wei­ten Schnitt 2179 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig, wie aus neuen Daten des Verbands der Ersatz­kas­sen hervor­geht. Das waren 111 Euro mehr als Anfang 2021.

Es gibt aber weiter große regio­na­le Unter­schie­de. Im Länder-Vergleich am teuers­ten sind Heimplät­ze in Nordrhein-Westfa­len mit nun durch­schnitt­lich 2542 Euro und in Baden-Württem­berg mit 2541 Euro. Am niedrigs­ten lag die Belas­tung in Sachsen-Anhalt mit 1588 Euro im Monat. Mit Jahres­be­ginn greifen aber auch erste Entlas­tun­gen, die noch die alte Bundes­re­gie­rung auf den Weg gebracht hatte.

Neure­ge­lun­gen

In den Summen ist zum einen der Eigen­an­teil für die reine Pflege und Betreu­ung enthal­ten. Denn die Pflege­ver­si­che­rung trägt — anders als die Kranken­ver­si­che­rung — nur einen Teil der Kosten. Für Heimbe­woh­ner kommen daneben aber noch Kosten für Unter­kunft, Verpfle­gung und auch für Inves­ti­tio­nen in den Einrich­tun­gen dazu. Der Eigen­an­teil allein für die reine Pflege stieg nun im bundes­wei­ten Schnitt auf 912 Euro, nachdem es zum 1. Januar 2021 noch 831 Euro gewesen waren.

Zum Schutz vor stärke­ren Belas­tun­gen traten zu Jahres­be­ginn auch Neure­ge­lun­gen einer Pflege­re­form in Kraft. Heimbe­woh­ner bekom­men neben den Zahlun­gen der Pflege­kas­se jetzt einen Zuschlag, der mit der Pflege­dau­er steigt. Der Eigen­an­teil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Der ehren­amt­li­che Vorsit­zen­de des Verbands der Ersatz­kas­sen (vdek), Uwe Klemens, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Entwick­lung bei den Eigen­an­tei­len müsse genau­es­tens beobach­tet werden. Gegebe­nen­falls seien weite­re Begren­zungs­maß­nah­men nötig.

Steigen­de Kosten

Laut den neuen Daten sind nicht nur Zuzah­lun­gen für die reine Pflege gestie­gen. Für Unter­kunft und Verpfle­gung waren mit Stand 1. Januar im bundes­wei­ten Schnitt 801 Euro pro Monat fällig — nach 779 Euro Anfang 2021. Als Zuzah­lung für Inves­ti­ti­ons­kos­ten in den Heimen fielen im Schnitt 466 Euro im Monat an (1. Januar 2021: 458 Euro).

Die Pflege­re­form zielt auch auf besse­re Löhne für Pflege­kräf­te. Dafür darf es ab 1. Septem­ber Versor­gungs­ver­trä­ge nur noch mit Einrich­tun­gen geben, die nach Tarif­ver­trä­gen oder in ähnli­cher Höhe zahlen. In der Alten­pfle­ge mit rund 1,2 Millio­nen Beschäf­tig­ten erhält laut Arbeits­mi­nis­te­ri­um nur knapp die Hälfte Tarif­lohn. Zur Finan­zie­rung stieg der Pflege­bei­trag für Menschen ab 23 Jahre ohne Kinder zum 1. Januar von 3,3 auf 3,4 Prozent. Der Bund gibt zudem nun jährlich eine Milli­ar­de Euro als Zuschuss in die Pflegeversicherung.