RAVENSBURG/FRIEDRICHSHAFEN (dpa/lsw) — Wegen Wasser­ar­mut ist es im Kreis Ravens­burg und im Boden­see­kreis von Samstag an bis vorerst 18. Septem­ber verbo­ten, aus Gewäs­sern Wasser zu entneh­men. Im Kreis Ravens­burg regelt dies eine Allge­mein­ver­fü­gung, die am Freitag bekannt wurde. Wer dagegen versto­ße, könne mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen, teilte das Landrats­amt in Ravens­burg mit. Vom Verbot ausge­nom­men sei das Tränken von Vieh sowie das Schöp­fen mit Handge­fä­ßen. Im Boden­see­kreis betrifft das Verbot sowohl Wasser­ent­nah­men für den Gemein­ge­brauch als auch für die Bewäs­se­rung landwirt­schaft­li­cher Flächen, wie das dorti­ge Landrats­amt in Fried­richs­ha­fen mitteilte.

Nach den Regen­fäl­len in den vergan­ge­nen Wochen hatte sich die Situa­ti­on der Gewäs­ser kurzfris­tig entspannt. «Inzwi­schen reichen die Nieder­schlä­ge aber nicht mehr aus, um die Pegel­stän­de der Bäche und Seen konstant auf ein ausrei­chen­des Maß anstei­gen zu lassen», hieß es in Ravens­burg. Durch die niedri­gen Wasser­stän­de werde die Gewäs­ser­öko­lo­gie beein­träch­tigt. Fische, Klein­le­be­we­sen und Wasser­pflan­zen litten zudem unter steigen­den Gewässertemperaturen.