FREUDENBERG (dpa) — Der Fall sorgt für Bestür­zung: Eine Zwölf­jäh­ri­ge wird ersto­chen — mutmaß­lich von Gleich­alt­ri­gen. Auch nachdem diese die Tat gestan­den haben, sind noch viele Fragen offen.

Nach dem Gewalt­ver­bre­chen an der zwölf­jäh­ri­gen Luise aus dem nordrhein-westfä­li­schen Freuden­berg ermit­teln Polizei und Staats­an­walt­schaft zu den Hinter­grün­den des Falls. Noch offen war zunächst, ob die Polizei bereits eine Tatwaf­fe gefun­den hat. Zum Motiv machten die Ermitt­ler mit Verweis auf die noch straf­un­mün­di­gen Kinder keine Angaben.

Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren haben gestan­den, die Zwölf­jäh­ri­ge ersto­chen zu haben. Die mutmaß­li­chen Täterin­nen und das Opfer sollen sich gekannt haben.

Justiz­mi­nis­ter Busch­mann bestürzt

Bundes­jus­tiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann reagier­te gestern Abend tief entsetzt. Kinder unter 14 Jahren würden zwar straf­recht­lich nicht belangt, «aber unsere Rechts­ord­nung kennt andere Wege, um darauf zu reagie­ren, etwa das Kinder- und Jugend­hil­fe­recht sowie das Famili­en­recht», sagte der FDP-Politi­ker der Deutschen Presse-Agentur.

Die Zwölf­jäh­ri­ge war seit Samstag vermisst worden und am Sonntag tot in der Nähe eines Radwe­ges auf rhein­land-pfälzi­schem Gebiet unmit­tel­bar an der Landes­gren­ze zu Nordrhein-Westfa­len gefun­den worden. Bei der Obduk­ti­on wurden zahlrei­che Messer­sti­che festge­stellt. Das Mädchen sei verblutet.

Die tatver­däch­ti­gen Mädchen gerie­ten ins Visier der Ermitt­ler, weil ihre Aussa­gen aus einer ersten Anhörung im Wider­spruch zu den Aussa­gen anderer Zeugen standen. Bei einer nochma­li­gen Anhörung im Beisein von Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und Psycho­lo­gen seien sie am Montag mit den Wider­sprü­chen konfron­tiert worden und hätten die Tat schließ­lich gestan­den, hieß es von den Ermitt­lern. Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen.

Mutmaß­li­che Täterin­nen in Obhut des Jugendamtes

Die mutmaß­li­chen Täterin­nen sind laut dem Leiter der Staats­an­walt­schaft Koblenz, Mario Mannwei­ler, «in einem geschütz­ten Raum in der Obhut des Jugendamtes».

Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie ein Verbre­chen begehen, gelten nach dem Gesetz als schuld­un­fä­hig. Denn es wird davon ausge­gan­gen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausrei­chend überbli­cken. Sie können nicht vor Gericht gestellt und nicht verur­teilt werden. Nach Angaben von Polizei und Staats­an­walt­schaft gibt es aktuell keinen Hinweis auf die Betei­li­gung sonsti­ger Perso­nen, insbe­son­de­re auch nicht von Erwachsenen.