LINDAU/MAINZ/WIESBADEN/BAD VILBEL – Am Mittwoch­abend (11. Novem­ber) hat die Bundes­po­li­zei zwei türki­sche und einen deutschen Staats­an­ge­hö­ri­gen am Grenz­über­gang Hörbranz gestoppt. Die Beamten fanden bei den Perso­nen und in den beiden Fahrzeu­gen eine Pisto­le samt gefüll­tem Magazin, knapp 2.500 Patro­nen sowie rund 24.000 Euro Bargeld auf. Bei den im Anschluss durch­ge­führ­ten Wohnungs­durch­su­chun­gen in Hessen fanden Polizis­ten nochmals mehre­re zehntau­send Euro, Waffen und Muniti­on auf.

Lindau­er Bundes­po­li­zis­ten unter­zo­gen auf der BAB 96 gemein­sam mit Beamten der Grenz­po­li­zei und des Zolls die Insas­sen eines Pkw mit deutscher Zulas­sung sowie diesem folgen­den SUV mit ungari­schem Händler­kenn­zei­chen einer Kontrol­le. Die Bundes­po­li­zis­ten stell­ten bei der Überprü­fung fest, dass der 54-jähri­ge deutsche Fahrer an seinem Auto die

Kfz-Kennzei­chen eines dreiräd­ri­gen Klein­kraft­ra­des angebracht hatte. Bei der Durch­su­chung des Fahrzeugs stell­ten die Polizis­ten außer­dem Kartons und Plastik­tü­ten mit insge­samt 2.450 Patro­nen für Pisto­len verschie­de­nen Kalibers fest.

Das nachfol­gen­de SUV war mit zwei in Deutsch­land wohnhaf­ten türki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen besetzt. In der Handta­sche der 40-jähri­gen Beifah­re­rin fanden die Beamten eine Pisto­le, ein gefüll­tes Magazin sowie fast 3.000 Euro. In der Jacke sowie in einer versteck­ten Gürtel­ta­sche des 38-jähri­gen Fahrers stell­ten die Beamten Bargeld von insge­samt fast 20.000 Euro fest.

Folglich bestand gegen die drei Perso­nen der Straf­tat­ver­dacht der Einfuhr und des Handels mit Waffen und Muniti­on. Bei dem Deutschen lag zusätz­lich ein Verstoß gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz vor. Die Bundes­po­li­zis­ten nahmen die drei Beschul­dig­ten, die nicht über eine Waffen­tra­ge­be­rech­ti­gung in Deutsch­land verfü­gen, vorläu­fig fest. Die Beamten stell­ten die Fahrzeu­ge, Waffen, Muniti­on und das Bargeld nach Rückspra­che mit der Staats­an­walt­schaft Kempten sicher.

Am Donners­tag (12. Novem­ber) durch­such­te die hessi­sche Polizei auf Veran­las­sung der Staats­an­walt­schaft Kempten die Wohnun­gen der Beschul­dig­ten. Bei dem Deutschen verlief die Durch­su­chung ohne polizei­re­le­van­te Feststel­lun­gen. In den Räumen des 38-jähri­gen Türken wurden die Beamten aller­dings fündig. Eine schar­fe Schuss­waf­fe mit heraus­ge­fräs­ter Serien­num­mer, drei Schreck­schuss­waf­fen, wobei eine zu einer schar­fen Schuss­waf­fe umfunk­tio­niert worden war, die dazuge­hö­ri­ge Muniti­on sowie circa 2.000 Patro­nen wurden hier sicher­ge­stellt. Weiter­hin fanden die Polizis­ten über 30.000 Euro Bargeld auf. In der Wohnung der türki­schen Frau stell­ten die Beamten mehre­re tausend Schuss Muniti­on sowie einen Revol­ver fest.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Kempten wurden die drei Beschul­dig­ten am Donners­tag­nach­mit­tag beim Amtsge­richt Kempten vorge­führt. Die zustän­di­ge Ermitt­lungs­rich­te­rin erließ gegen die Festge­nom­me­nen jeweils einen Unter­su­chungs­haft­be­fehl, welcher unter Aufla­gen, Melde­pflicht und Abgabe der Reise­päs­se, zunächst außer Vollzug gesetzt wurde. Die Ermitt­lun­gen dauern an.