BERLIN (dpa) — Sie kursiert schon länger in Polen, nun ist auch Deutsch­land betrof­fen: In Branden­burg ist bei einem Wildschwein­ka­da­ver die Afrika­ni­sche Schwei­ne­pest nachge­wie­sen worden. Die Bauern sehen das mit Sorge.

Die Afrika­ni­sche Schwei­ne­pest (ASP) ist erstmals in Deutsch­land nachge­wie­sen worden. Die Tierseu­che wurde bei einem toten Wildschwein in Branden­burg nahe der Grenze zu Polen bestä­tigt, wie Bundes­agrar­mi­nis­te­rin Julia Klöck­ner (CDU) am Donners­tag in Berlin mitteilte.

«Der Verdacht hat sich leider bestä­tigt», sagte sie. «Die Afrika­ni­sche Schwei­ne­pest ist für den Menschen ungefähr­lich.» Vom Verzehr von mögli­cher­wei­se konta­mi­nier­tem Fleisch gehe keine Gefahr für den Menschen aus. Für Schwei­ne sei die Seuche fast immer tödlich.

Der Kadaver des Wildschweins war wenige Kilome­ter von der deutsch-polni­schen Grenze entfernt im Landkreis Spree-Neiße gefun­den worden. Das Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tut, das als natio­na­les Referenz­la­bor Verdachts­fäl­le abklärt, brach­te den endgül­ti­gen Nachweis. Damit verliert Deutsch­land den Status als «seuchen­frei». Nun können Export­stopps für Schwei­ne­fleisch ins Nicht-EU-Ausland drohen, zum Beispiel nach Asien. Bei den Bauern gibt es deshalb große Sorgen vor wirtschaft­li­chen Auswirkungen.

Ein Übertre­ten der Tierseu­che nach Deutsch­land wird seit länge­rem befürch­tet. Seit mehre­ren Monaten kursiert die Afrika­ni­sche Schwei­ne­pest in Polen. Im März wurde im Nachbar­land ein daran gestor­be­nes Wildschwein nur etwas mehr als zehn Kilome­ter vor der Grenze zu Deutsch­land entdeckt. Als Ursache für die Verbrei­tung in Europa wird die illega­le Entsor­gung von Speise­ab­fäl­len vermu­tet, die den Erreger enthielten.

Branden­burg hatte in den Kreisen Oder-Spree und Spree-Neiße sowie in der Stadt Frank­furt (Oder) einen 120 Kilome­ter langen Elektro­schutz­zaun an der Grenze errich­tet. Er soll Wildschwei­ne aufhal­ten. Ein fester Schutz­zaun im Kreis Spree-Neiße ist geplant. Auch am sächsi­schen Grenz­ver­lauf wurde ein Zaun gebaut.

Für das Krisen­ma­nage­ment sind die örtli­chen Behör­den zustän­dig. Wird die Schwei­ne­pest bei einem Wildschwein festge­stellt, wird nach Angaben des Bundes­mi­nis­te­ri­ums ein «gefähr­de­ter Bezirk» festge­legt und eine Puffer­zo­ne einge­rich­tet. Hausschwei­ne und Schwei­ne­fleisch dürfen dann aus diesen Gebie­ten — bis auf Ausnah­men — nicht heraus­ge­bracht werden.