RAVENSBURG/WANGEN/BAD WALDSEE — Für Besucher und Begleit­per­so­nen ist die Testpflicht in den Einrich­tun­gen der Oberschwa­ben­kli­nik entfal­len. Ebenso entfal­len Beschrän­kun­gen in Bezug auf die Dauer und die Anzahl der Besucher. 

Kranken­be­su­che sind am St. Elisa­be­then-Klini­kum in Ravens­burg, im Kranken­haus Bad Waldsee und am Westall­gäu-Klini­kum in Wangen weiter­hin täglich von 14 bis 18 Uhr möglich. Im Heilig-Geist-Spital in Ravens­burg gilt eine Besuchs­zeit von 13 bis 17 Uhr. Mit dem Ausset­zen der Testpflicht hat auch die Firma „Gemein­sam neue Wege“ ihre Teststel­len vor den OSK-Häusern geschlossen.

Die FFP2 Masken­pflicht bleibt für Besucher und Begleit­per­so­nen weiter­hin bestehen, ebenso für ambulan­te Patien­ten. Nur wenn Patien­ten bereits auf Stati­on aufge­nom­men sind, müssen sie, soweit medizi­nisch vertret­bar, keine Maske mehr tragen.

Besucher und Begleit­per­so­nen mit bekann­tem positi­ven Covid-19 Test dürfen nach wie vor die OSK-Einrich­tun­gen nicht betre­ten. Grund­sätz­lich werden Besucher und Begleit­per­so­nen mit Atemwegs­in­fek­ten und gesund­heit­li­chem Unwohl­sein gebeten, auf Kranken­be­su­che oder Beglei­tung von Patien­ten zum Schut­ze anderer zu verzichten.

Die Oberschwa­ben­kli­nik schützt selbst­ver­ständ­lich trotz Locke­run­gen ihre vulner­ablen Gruppen weiter­hin vor infek­tiö­sen Erkran­kun­gen, in die sich auch Covid-19 einreiht. In Zusam­men­ar­beit mit dem Beratungs­zen­trum für Hygie­ne werden die Hygie­ne­stan­dards stets abgestimmt und nach neues­tem Stand angepasst. In diesen Regel­wer­ken sind unter anderem die Vorga­ben zur Isola­ti­on und Schutz­aus­rüs­tung festgeschrieben.

Covid-positi­ve Patien­ten werden weiter­hin bei klini­schem oder epide­mio­lo­gi­schen Verdacht getes­tet und bei positi­vem Test isoliert. Es erfolgt weiter eine Meldung an das zustän­di­ge Gesund­heits­amt und die Patien­ten werden über eine hausin­ter­ne Statis­tik erfasst.

Auch für die Beschäf­tig­ten wird es einfa­cher. Hier sehen die Locke­run­gen den Wegfall der Masken­pflicht, sowie der Testpflicht vor.

Möglich werden diese Locke­run­gen der bisher gelten­den Corona-Vorsichts­maß­nah­men durch das Auslau­fen und das Ausset­zen von Geset­zen und Verord­nun­gen von Bund und Land seit dem 1. März. Der Gesetz­ge­ber setzt zukünf­tig stark auf Eigen­ver­ant­wor­tung, was die OSK in ihrem neuen Regel­werk fortschreibt. Die OSK appel­liert an ihre Patien­ten und Besucher, trotz der Locke­run­gen die einge­üb­ten Hygie­ne­re­geln nicht zu vergessen.

Alle aktuel­len Infor­ma­tio­nen zu Schutz­maß­nah­men und Besucher­re­geln stehen auch auf der Start­sei­te der OSK-Homepage www.oberschwabenklinik.de