PFULLENDORF — Im SRH Krankenhaus in Pfullendorf besteht ab sofort vorsorglich ein Aufnahmestopp für ambulante und stationäre Behandlungen bis einschließlich 21. Dezember 2021. Die Notaufnahme ist geschlossen, der Rettungsleitdienst ist informiert. Patienten, die sich schwer krank fühlen, können alternativ die Notaufnahmen der Krankenhäuser in Sigmaringen und Bad Saulgau aufsuchen.
Bei Patienten, die bereits im SRH Krankenhaus Pfullendorf aufgenommen sind, wird die Behandlung weiter durchgeführt. Bei ihrer Entlassung werden sie noch einmal getestet. Ursache für den Aufnahmestopp ist ein Covid-19-Fall, der bei einer der regelmäßigen Routinekontrollen erkannt wurde. Jetzt wird das Ausbruchsgeschehen untersucht. Alle Mitarbeiter und Patienten im SRH Krankenhaus Pfullendorf werden nun mit Antigen- und PCR-Tests bis Montag, 21.12.2020 neu getestet. Mitarbeiter, die seit dem 15.12.2020, 00:00 Uhr, im Dienst waren, werden umgehend nachgetestet und die Kontakte nachverfolgt.
Die Behandlung von mit Corona infizierten Patienten und für Patienten mit Verdacht auf Covid-19 konzentriert sich weiterhin auf den Standort Sigmaringen. Hier werden ärztliche und pflegerische Kapazitäten der drei SRH Krankenhäuser gebündelt. In Bad Saulgau und Pfullendorf werden grundsätzlich keine COVID infektiösen Patienten behandelt, ebenso keine Verdachtspatienten. An allen drei Krankenhaus-Standorten gelten seit Monaten strenge Sicherheitsmaßnahmen, um das Infektionsrisiko weitestgehend zu minimieren.
Alle Patienten unterliegen einer Zugangskontrolle und werden vor der Aufnahme auf eine Corona-Infektion getestet. Während des Aufenthaltes gelten die AHA Regeln. Für Patienten mit einer Corona-Infektion stehen spezielle Stationen bereit, ebenso für Verdachtspatienten. Sie sind beide räumlich eindeutig von den Stationen für nicht infizierte Patienten getrennt. Befürchtungen, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ein größeres Risiko zu haben sich mit dem Corona-Virus anzustecken, sind demnach unbegründet. Die Patienten können auch in der Corona-Krise darauf vertrauen, dass sich die Ärzte und das Pflegefachpersonal mit voller Kraft für die Behandlung und Gesundung bei ihren Erkrankungen einsetzen.
Das Besuchsverbot und die Ausnahmen
Das bereits bestehende Besuchsverbot wird als Infektionsschutzmaßnahme für Patienten und Mitarbeiter an allen drei Krankenhausstandorten aufrechterhalten. Vom Besuchsverbot ausgenommen sind Minderjährige und ein Angehöriger eines sterbenden Patienten. In den SRH Krankenhäusern Sigmaringen und Bad Saulgau gilt für die jeweilige Klinik der Gynäkologie und Geburtshilfe: werdende Väter oder eine andere Begleitperson dürfen bei der Geburt — auch beim Kaiserschnitt — anwesend sein. Für alle Personen, die unter die Ausnahmeregelung fallen gilt: Sie müssen die im Krankenhaus geltenden Schutzmaßnahmen einhalten.
Fälle auch im Oberschwabenklinik-Verbund
Im Notbetrieb arbeitet derzeit auch das Klinikum in Wangen im Allgäu. Man habe weitere Corona-Fälle in der Belegschaft verzeichnet, so der Oberschwabenklinik-Verbund. Am Montag war der erste Corona-Fall entdeckt worden.
Entgegen der Erwartungen könne die Oberschwabenklinik nun aber Entwarnung für die geriatrische Reha im Ravensburger Heilig-Geist-Spital geben. Dort haben Nachtestungen gezeigt, dass es doch keinen Corona-Massenausbruch unter den Mitarbeitern gebe.
Aufnahmestopp in Tettnang noch bis Sonntag
Im Krankenhaus Tettnang, das zum Medizin Campus Bodensee gehört, hatte es schon vor rund einer Woche einen Corona-Ausbruch gegeben — und damit verbunden auch einen Aufnahmestopp. Seither sind die meisten Abteilungen außer Betrieb. Noch bis Sonntag sollen keine Patienten aufgenommen werden.