BAD WALDSEE/TÜBINGEN — Das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen hat mit den Planun­gen zu den Ortsum­ge­hun­gen Enzis­reu­te und Gaisbeu­ren im Zuge der B 30 begonnen. 

„Wider vieler Gerüch­te und entspre­chend des seit 2018 bekann­ten Zeitplans begin­nen wir, wie zugesagt, mit den Planun­gen zum Ausbau. Wir wollen den Engpass im Zuge der B 30 besei­ti­gen und so die beiden Ortsdurch­fahr­ten Enzis­reu­te und Gaisbeu­ren künftig deutlich entlas­ten“, so Regie­rungs­prä­si­dent Klaus Tappeser.

Derzeit ist die B 30 zwischen dem Ende der Ausbau­stre­cke am Egelsee und Bad Waldsee-Süd nicht ausge­baut. Der Strecken­ab­schnitt ist gekenn­zeich­net durch unüber­sicht­li­che, kurvi­ge und kuppi­ge Abschnit­te mit Gefah­ren­stel­len und Unfall­schwer­punk­ten. Beson­ders betrof­fen sind die Ortsdurch­fahr­ten von Enzis­reu­te und Gaisbeu­ren, welche durch den Verkehr und den hohen Schwer­ver­kehr stark belas­tet sind. 

Das Ziel der Planun­gen ist die Entlas­tung der Ortsdurch­fahr­ten, die Minde­rung der Unfall­ri­si­ken und Umwelt­be­las­tun­gen, eine Erhöhung der Verkehrs­si­cher­heit sowie der Abbau von Kapazi­täts­eng­päs­sen. Um die gesteck­ten Ziele zu errei­chen, soll der Abschnitt von zwei auf vier Fahrstrei­fen ausge­baut werden. 

Im Zuge der Planun­gen werden alle denkba­ren Varian­ten unter­sucht und gegen­über­ge­stellt. Die Anmel­dung zum Bundes­ver­kehrs­we­ge­plan 2030 aus dem Jahr 2016 (siehe Anlage) stellt dabei ledig­lich eine mögli­che Lösung dar. Da sich seitdem die räumli­chen, recht­li­chen und fachli­chen Vorga­ben vielfach geändert haben, sind in einem ersten Planungs­schritt, der sogenann­ten Grund­la­gen­er­mitt­lung, die vorhan­de­nen örtli­chen Gegeben­hei­ten abzuprüfen. 

Das Regie­rungs­prä­si­di­um berei­tet im nächs­ten Schritt dann die Verga­be der wichtigs­ten Planungs­bei­trä­ge vor. Dazu zählen unter anderem die umwelt­fach­li­che Raumana­ly­se und eine Verkehrs­un­ter­su­chung. In letzte­rer werden alle relevan­ten Verkehrs­strö­me sowie Quell- und Zielver­bin­dun­gen analy­siert. Das Ergeb­nis dieser Verkehrs­un­ter­su­chung ist die Grund­la­ge für alle weite­ren notwen­di­gen Planungs­schrit­te, wie beispiels­wei­se für die Lärm- und Schad­stoff­gut­ach­ten sowie die Umweltverträglichkeitsuntersuchung. 

Mit der Stadt Bad Waldsee, als wichtigs­tem Projekt­part­ner, hat bereits ein Start­ge­spräch statt­ge­fun­den, um die ersten Planungs­schrit­te abzustim­men. Oberbür­ger­meis­ter Matthi­as Henne bedank­te sich dabei beim Regie­rungs­prä­si­di­um und sicher­te die Unter­stüt­zung der Stadt Bad Waldsee zu und beton­te seine Zuver­sicht auf eine gute und zielfüh­ren­de Zusammenarbeit.

Dem Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen ist es wichtig, den Planungs­pro­zess trans­pa­rent und nachvoll­zieh­bar zu gestal­ten. Die Öffent­lich­keit wird über wichti­ge Planungs­schrit­te recht­zei­tig infor­miert. Auch sind öffent­li­che Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen im weite­ren Planungs­pro­zess vorge­se­hen. Konti­nu­ier­li­che Infor­ma­tio­nen zur Planung sind auf der Website des Regie­rungs­prä­si­di­ums zu finden:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abteilungen/abteilung‑4/b‑30-ortsumgehungen-enzisreute-und-gaisbeuren/

Hinter­grund­in­for­ma­tio­nen:

Der Planungs­pro­zess einer Bundes­stra­ße besteht im Wesent­li­chen aus den drei Schrit­ten Vorpla­nung, Entwurfs­pla­nung und Geneh­mi­gungs­pla­nung. Die einzel­nen Planungs­stu­fen unter­schei­den sich hinsicht­lich ihrer Ziele, Inhal­te und im Detaillierungsgrad. 

Die Ortsum­ge­hun­gen Enzis­reu­te und Gaisbeu­ren im Zuge der B 30 befin­den sich mit dem Planungs­be­ginn jetzt in der Vorplanung.
Die Vorpla­nung dient der Entschei­dung über mögli­che Varian­ten und Teilva­ri­an­ten. Es sind die verkehr­li­chen, wirtschaft­li­chen und raumstruk­tu­rel­len Aspek­te sowie die Auswir­kun­gen auf die Umwelt in dieser Planungs­stu­fe zu ermit­teln und zu beurtei­len. Mit der recht­lich vorge­schrie­be­nen Prüfung der Umwelt­ver­träg­lich­keit und weite­ren Prüfun­gen zum Arten- und Gebiets­schutz wird in dieser Stufe das Ziel verfolgt, Konflik­te zu vermei­den, die eine Zulas­sung der gewähl­ten Linie in Frage stellen würden. Die Vorpla­nung schließt mit einer bevor­zug­ten Lösungs­mög­lich­keit ab. Im Zuge des Planungs­pro­zes­ses erfol­gen regel­mä­ßi­ge Abstim­mun­gen mit den Minis­te­ri­en des Landes und des Bundes.