WEINGARTEN — In einer gemein­sa­men Sitzung stimm­ten beide Räte der Städte Weingar­ten und Ravens­burg einer Fusion der Baube­triebs­hö­fe im Grund­satz zu. Damit sollen die städti­schen Bau- und Betriebs­hö­fe für die Zukunft aufge­stellt und die kommu­na­le Daseins­für­sor­ge vor dem Hinter­grund aktuel­ler und künfti­ger Heraus­for­de­run­gen nachhal­tig sicher­ge­stellt werden. 

Fahrzeu­ge, die teilwei­se nur zwölf Tage im Jahr genutzt werden, Räumma­schi­nen, die im Winter an der Stadt­gren­ze haltma­chen, die Unter­hal­tung von kostspie­li­gen Doppel­struk­tu­ren – die enge räumli­che Verbun­den­heit der beiden Städte Weingar­ten und Ravens­burg sowie die wachsen­den Heraus­for­de­run­gen mit denen beide Städte schon heute konfron­tiert sind, legen Gedan­ken­spie­le hinsicht­lich einer künftig engeren Zusam­men­ar­beit beider städti­schen Bau- und Betriebs­hö­fe nahe. Bereits Mitte 2018 hatten beide Gremi­en daher den Verwal­tun­gen den Arbeits­auf­trag erteilt, eine engere Koope­ra­ti­on zu unter­su­chen und ein denkba­res Konzept vorzustellen.

Dass die anfäng­li­chen Ideen auf einer soliden Grund­la­ge fußen, dies bewies eindrück­lich die Präsen­ta­ti­on der nun ferti­gen Machbar­keits­stu­die, die am vergan­ge­nen Montag beiden Gremi­en im Rahmen einer gemein­sa­men öffent­li­chen Sitzung im Kultur- und Kongress­zen­trum präsen­tiert wurde. Ausführ­lich stell­te Dr. Jakob Breer vom Insti­tut für Abfall, Abwas­ser und Infra­struk­tur-Manage­ment GmbH Ahlen (INFA) zunächst die Ist-Situa­ti­on beider Bauhö­fe dar, erläu­ter­te die verschie­de­nen Optio­nen einer künfti­gen Zusam­men­ar­beit und bewer­te­te diese unter finan­zi­el­len und nicht-finan­zi­el­len Aspek­ten. So erscheint die räumli­che und organi­sa­to­ri­sche Fusion beider Bauhö­fe an einem zentra­len Stand­ort als langfris­tig beste Möglich­keit der Zusam­men­ar­beit. Bis dahin bedarf es, laut Breer, aller­dings noch eines mehrjäh­ri­gen, schritt­wei­sen Prozes­ses: So müssen in einem ersten Schritt die bislang autar­ken Ravens­bur­ger Ortsbau­hö­fe in den dorti­gen Betriebs­hof integriert werden, gefolgt von der organi­sa­to­ri­schen Fusion beider Bauhö­fe an – zunächst – zwei Stand­or­ten. Der Vollzug des räumli­chen Zusam­men­schlus­ses an einem gemein­sa­men zentra­len Stand­ort wäre der dritte, finale Prozess­ab­schnitt der Handlungsempfehlung.

Beide Oberbür­ger­meis­ter begrüß­ten die Empfeh­lun­gen als künfti­gen Quanten­sprung der inter­kom­mu­na­len Zusam­men­ar­beit, beton­ten aller­dings auch – vor dem Hinter­grund der bereits erfolg­ten, teils vorei­li­gen media­len Bericht­erstat­tung – dass es noch vieler gemein­sa­mer Abstim­mungs- und Beschluss­schlau­fen, unter Einbe­zie­hung der über 150 Bauhof­mit­ar­bei­te­rin­nen und ‑mitar­bei­ter, bedarf. Nach einer lebhaf­ten und diskus­si­ons­star­ken Frakti­ons­run­de stimm­ten die Räte beider Städte mehrheit­lich dem Grund­satz­be­schluss zu und ebneten somit den Weg für weite­re notwen­di­ge Untersuchungsschritte.