BAD SAULGAU — Gestern Vormit­tag erhielt ein 75-jähri­ger Mann den Anruf einer unbekann­ten Frau, die ihm einen angeb­li­chen Gewinn in Höhe von 37.000 Euro mitteilte.

Um das Geld zu erhal­ten, müsse er ledig­lich Wertkar­ten eines Online-Händlers im Gesamt­wert von 700 Euro kaufen, um damit Notar- und sonsti­ge Gebüh­ren vorab zu beglei­chen. Nachdem der Senior sich bereits auf den Weg gemacht hatte, um derar­ti­ge Gutha­ben­kar­ten zu kaufen, dürfte es nur dem glück­li­chen Umstand, dass das aufge­such­te Geschäft keine derar­ti­gen Karten führt, zu verdan­ken sein, dass kein finan­zi­el­ler Schaden entstand. Denn vor einem weite­ren Versuch, die Karten anders­wo zu erwer­ben, vertrau­te sich der 75-Jähri­ge einer Bekann­ten an, welche schließ­lich die Polizei informierte.

Die Beamten ermit­teln nun wegen eines versuch­ten Betrugs. Derar­ti­ge oder ähnlich gelager­te Betrugs­ver­su­che, bei denen entwe­der unberech­tig­te Forde­run­gen gestellt oder auch Gewin­ne verspro­chen und mit der vorhe­ri­gen Zahlung von “Gebüh­ren” verknüpft werden, kommen leider immer häufi­ger vor.

Die Polizei gibt Tipps, wie man sich vor derar­ti­gen Maschen schüt­zen und somit finan­zi­el­len Schaden vermei­den kann. Auf den Inter­net­sei­ten der Polizei­li­chen Krimi­nal­prä­ven­ti­on unter www.polizei-beratung.de finden sich entspre­chen­de Hinweise.