FRIEDRICHSHAFEN — Das Landrats­amt Boden­see­kreis hat am Donners­tag, 11. Febru­ar 2021 eine nächt­li­che Ausgangs­be­schrän­kung für die Zeit der Fasnet verfügt. Diese gilt bis einschließ­lich Ascher­mitt­woch, 17. Febru­ar 2021 in der Zeit von 21.00 bis 5.00 Uhr. Sie tritt am Freitag, 0.00 Uhr in Kraft. 

In dieser Zeit darf die eigene Wohnung oder Unter­kunft nur aus trifti­gem Grund verlas­sen werden: 

• Abwen­dung einer konkre­ten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

• Besuch von Veran­stal­tun­gen im Sinne des § 10 Absatz 4 der Verord­nung der Landes­re­gie­rung über infek­ti­ons­schüt­zen­de Maßnah­men gegen die Ausbrei­tung des Virus SARS-CoV‑2 (Corona-Verord­nung – Corona­VO) vom 30. Novem­ber 2020 in der ab 11. Febru­ar 2021 gülti­gen Fassung,

• Versamm­lun­gen im Sinne des § 11 CoronaVO,

• Veran­stal­tun­gen im Sinne des § 12 Absät­ze 1 und 2 CoronaVO,

• Ausübung beruf­li­cher und dienst­li­cher Tätig­kei­ten, einschließ­lich der unauf­schieb­ba­ren beruf­li­chen, dienst­li­chen oder akade­mi­schen Ausbil­dung sowie der Teilnah­me ehren­amt­lich tätiger Perso­nen an Übungen und Einsät­zen von Feuer­wehr, Katastro­phen­schutz und Rettungsdienst,

• Besuch von Ehegat­ten, Lebens­part­nern sowie Partnern einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft in deren Wohnung oder sonsti­gen Unterkunft,

• Inanspruch­nah­me medizi­ni­scher, pflege­ri­scher, thera­peu­ti­scher und veteri­när­me­di­zi­ni­scher Leistungen,

• Beglei­tung und Betreu­ung von unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­gen Perso­nen und Minder­jäh­ri­gen, insbe­son­de­re die Wahrneh­mung des Sorge- und Umgangs­rechts im jewei­li­gen priva­ten Bereich,

• Beglei­tung und Betreu­ung von sterben­den Perso­nen und von Perso­nen in akut lebens­be­droh­li­chen Zuständen,

• unauf­schieb­ba­re Handlun­gen zur Versor­gung von Tieren sowie Maßnah­men der Tierseu­chen­prä­ven­ti­on und zur Vermei­dung von Wildschäden,

• Maßnah­men der Wahlwer­bung für die in § 1b Absatz 2 Corona­VO genann­ten Wahlen und Abstim­mun­gen, insbe­son­de­re die Vertei­lung von Flyern und Plaka­tie­rung vorbe­halt­lich behörd­li­cher Erlaub­nis­se, und

• sonsti­ge vergleich­bar gewich­ti­ge Gründe.

Dazu Landrat Lothar Wölfle: „Wir haben diese Entschei­dung entspre­chend der Vorga­ben des Landes Baden-Württem­berg getrof­fen, denn wir haben im Boden­see­kreis ein diffu­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen, das nicht auf bestimm­te Einrich­tun­gen oder Orte einge­grenzt werden kann. Leider sind bei uns die Inzidenz­wer­te noch immer vergleichs­wei­se hoch und liegen deutlich über 50 Fälle je 100.000 Einwohner.“

Das Landrats­amt weist darauf hin, dass es auch über diese regio­na­le nächt­li­che Regelung hinaus laut gelten­der Corona-Verord­nung generell nicht gestat­tet ist, sich in Gruppen zu treffen, um gemein­sam zu feiern. Das gilt auch für priva­te Räumlich­kei­ten. „Auch ich vermis­se die Fasnet. Aber in diesem Jahr geht der Gesund­heits­schutz nun mal vor. Wenn wir bald wieder vom Lockdown wegkom­men wollen, müssen wir alles dafür tun, die Infek­ti­ons­zah­len in den Griff zu bekom­men. Hinter diesem gemein­sa­men Ziel muss das ausge­las­se­ne und gemein­sa­me Feiern in diesem Jahr leider zurück­ste­hen“, betont der Landrat.

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