BODENSEEKREIS — Das seit Mitte Juli gelten­de Wasser­ent­nah­me-Verbot für Oberflä­chen­ge­wäs­ser wird im Boden­see­kreis bis vorerst 2. Oktober 2022 verlän­gert. Weiter­hin verbo­ten ist damit das Abpum­pen aus Fließ­ge­wäs­sern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemein­ge­brauch sowie die Bewäs­se­rung landwirt­schaft­li­cher Flächen. Vom Verbot ausge­nom­men sind Entnah­men aus dem Boden­see und dem Grund­was­ser im geneh­mig­ten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöp­fen mit Handgefäßen.

Grund sind die weiter­hin niedri­gen Pegel­stän­de in den Gewäs­sern des Boden­see­krei­ses. So haben die vergan­ge­nen Nieder­schlä­ge ledig­lich zur Entspan­nung der Wasser­tem­pe­ra­tur beigetra­gen. Wasser­ent­nah­men durch den Menschen für die Bewäs­se­rung von Grünflä­chen könnten die Situa­ti­on im Einzel­fall aber erneut drama­tisch verschlech­tern. Das Austrock­nen eines Gewäs­sers bedeu­tet den Verlust aller dort behei­ma­te­ten Wasser­le­be­we­sen. Wer das Verbot in dieser kriti­schen Situa­ti­on ignoriert, muss deshalb mit einem empfind­li­chen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. 

Die Allge­mein­ver­fü­gung wurde durch das Landrats­amt am 2. Septem­ber 2022 formell auf der Inter­net­sei­te des Boden­see­krei­ses bekannt­ge­macht. Der vollstän­di­ge Wortlaut kann dort nachge­le­sen werden: https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/