TUTTLINGEN — Vor zehn Jahren wurde das Projekt Jugend­amt-Koope­ra­ti­on-Polizei — kurz JuKoP — ins Leben gerufen. Eine Zusam­men­ar­beit, die es in dieser Form zwischen der Polizei und einem Jugend­amt bis dahin noch nicht gegeben hat. Heute steht fest: Es war eine richti­ge und zukunfts­wei­sen­de Entscheidung.

Bei der Gründung von JuKoP orien­tier­ten sich die damali­ge Polizei­di­rek­ti­on Tuttlin­gen und das Landrats­amt Tuttlin­gen am 1999 gegrün­de­ten Haus des Jugend­rechts in Stutt­gart, passten das Konzept aber an die Bedürf­nis­se an, die sich aufgrund der ländli­che­ren Struk­tur ergaben. Immer mit im Boot, die Staats­an­walt­schaft Rottweil. Ein Erfolgs­mo­dell war geboren, das heute aus dem Landkreis Tuttlin­gen nicht mehr wegzu­den­ken ist.

In der vergan­ge­nen Woche kamen die betei­lig­ten Akteu­re aus Anlass des 10-jähri­gen Jubilä­ums in den Räumlich­kei­ten des Polizei­re­viers Tuttlin­gen zusam­men. Polizei­prä­si­dent Gerold Sigg, die Leiten­de Oberstaats­an­wäl­tin Sabine Maylän­der und Landrat Stefan Bär gaben in ihren Grußwor­ten Einbli­cke in die Arbeit der eigenen Behör­den. Alle waren sich einig, dass sie von der Zusam­men­ar­beit immens profi­tie­ren. Vor allem – und das ist das Wichtigs­te – sind für die Jugend­li­chen entschei­den­de Vortei­le mit der Koope­ra­ti­on verbunden:

Früher verging von der Tat bis zu einer mögli­chen Strafe meist über ein Jahr. Seit JuKoP ins Leben gerufen wurde, sind es nur noch rund zwei bis vier Monate. Bei kleine­ren Verge­hen geht es teils sogar noch schnel­ler: Hier folgt die Strafe quasi auf dem Fuße.

„Strafe ist jedoch das falsche Wort – Eine erzie­he­ri­sche Maßnah­me trifft es eher“, so die Leiten­de Oberstaats­an­wäl­tin Sabine Maylän­der. Wie so eine Maßnah­me aussieht, ist unter­schied­lich. Geldstra­fen, Arbeits­ein­sät­ze oder eine Entschul­di­gung beim Opfer – es wird indivi­du­ell entschie­den, weil nicht jede Maßnah­me in jedem Fall sinnvoll und zielfüh­rend ist.

Auch in Zukunft, da waren sich alle Akteu­re einig, soll die Zusam­men­ar­beit fortge­führt werden. Man entschied sich sogar dazu, den Zustän­dig­keits­be­reich des Koope­ra­ti­ons­ver­trags zu erwei­tern – und zwar um den Bereich des Polizei­re­viers Spaichingen.

So nahmen die Partner das Jubilä­um zum Anlass und unter­zeich­ne­ten den neuen Vertrag zur Kooperation.