BAD SAULGAU — Der Jahreswechsel steht kurz bevor und damit auch das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Für das Abbrennen von Feuerwerk gelten dieses Jahr ganz besondere Regelungen.
In der gesamten historischen Innenstadt (siehe Karte) gilt wie jedes Jahr ein komplettes Verbot von Feuerwerk. Grund hierfür ist nicht Corona, sondern die erhöhte Brandgefahr für die historische Bausubstanz (Fachwerkhäuser). Querschläger können dort schnell gravierende Folgen haben. Es darf also weder auf öffentlichen Flächen, noch auf Privatgrundstücken Feuerwerk gezündet werden. Eingegrenzt ist die Verbotszone durch die Schillerstraße, Kaiserstraße, Friedrichstraße, Poststraße und die Bahnlinie.
Um die Krankenhäuser vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu entlasten, ist darüber hinaus das Zünden von Feuerwerkskörpern auch im gesamten restlichen Stadtgebiet im öffentlichen Verkehrsraum untersagt.
Auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist nicht gestattet.
Verstöße gegen diese Regelung sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeld geahndet werden. Die Stadtverwaltung und die Feuerwehr Bad Saulgau bitten die Bevölkerung um Beachtung und Mitwirkung.