BAD SAULGAU — Der Jahres­wech­sel steht kurz bevor und damit auch das tradi­tio­nel­le Abbren­nen von Feuer­werks­kör­pern. Für das Abbren­nen von Feuer­werk gelten dieses Jahr ganz beson­de­re Regelungen.

In der gesam­ten histo­ri­schen Innen­stadt (siehe Karte) gilt wie jedes Jahr ein komplet­tes Verbot von Feuer­werk. Grund hierfür ist nicht Corona, sondern die erhöh­te Brand­ge­fahr für die histo­ri­sche Bausub­stanz (Fachwerk­häu­ser). Querschlä­ger können dort schnell gravie­ren­de Folgen haben. Es darf also weder auf öffent­li­chen Flächen, noch auf Privat­grund­stü­cken Feuer­werk gezün­det werden. Einge­grenzt ist die Verbots­zo­ne durch die Schil­ler­stra­ße, Kaiser­stra­ße, Fried­rich­stra­ße, Poststra­ße und die Bahnlinie.

Um die Kranken­häu­ser vor dem Hinter­grund der Corona-Pande­mie zu entlas­ten, ist darüber hinaus das Zünden von Feuer­werks­kör­pern auch im gesam­ten restli­chen Stadt­ge­biet im öffent­li­chen Verkehrs­raum unter­sagt.

Auch der Verkauf von Feuer­werks­kör­pern ist nicht gestattet.

Verstö­ße gegen diese Regelung sind eine Ordnungs­wid­rig­keit und können mit Bußgeld geahn­det werden. Die Stadt­ver­wal­tung und die Feuer­wehr Bad Saulgau bitten die Bevöl­ke­rung um Beach­tung und Mitwirkung.