BODENSEEKREIS — Das Jugend­amt des Boden­see­krei­ses sucht Gastfa­mi­li­en für unbeglei­te­te minder­jäh­ri­ge Geflüchtete. 

In der Regel handelt es sich um Jungs zwischen 13 und 17 Jahren. Mit der Unter­stüt­zung ihrer Gastel­tern sollen sie gestärkt werden, Deutsch zu lernen, zur Schule zu gehen und einen Schul­ab­schluss zu machen, um sie so auf ein selbst­stän­di­ges Leben vorzu­be­rei­ten. Aktuell leben rund 49 Jugend­li­che im Landkreis, die ohne ihre Eltern nach Deutsch­land gekom­men sind. Damit sind alle Jugend­hil­fe­plät­ze des Landkrei­ses belegt. Wer helfen möchte, kann sich unter Tel. 07541 204‑5646 oder ‑5058 sowie per E‑Mail unter jugendamt@bodenseekreis.de an das Jugend­amt wenden.

Grund­sätz­lich ist die Aufnah­me eines unbeglei­te­ten minder­jäh­ri­gen Geflüch­te­ten nicht kompli­ziert. Neben der Offen­heit für andere Kultu­ren sind einige formel­le Krite­ri­en wie ausrei­chen­de räumli­che Möglich­kei­ten, eine Gesund­heits­be­schei­ni­gung und ein polizei­li­ches Führungs­zeug­nis nötig. Für die Aufnah­me gibt es eine finan­zi­el­le Aufwands­ent­schä­di­gung. Das Jugend­amt beglei­tet und unter­stützt außer­dem in Fragen rund um die Betreu­ung. Um das Asylver­fah­ren oder andere recht­li­che Aspek­te kümmert sich der amtlich bestell­te Vormund des jungen Menschen.

Dabei hat sich gezeigt, dass es eine fordern­de, aber auch spannen­de Heraus­for­de­rung ist, die jungen Menschen in die Gesell­schaft zu integrie­ren und eine neue Perspek­ti­ve für ihr Leben zu entwi­ckeln. Tatsäch­lich sind viele dieser Jugend­li­chen sehr bemüht, in ihren Gastfa­mi­li­en Fuß zu fassen und sich auf einen neuen Lebens­all­tag einzu­stel­len. Die Flucht­grün­de, warum junge Menschen allei­ne nach Deutsch­land kommen, sind sehr vielfäl­tig. Sie werden auf der Flucht von ihren Eltern getrennt, andere werden allei­ne auf den Weg geschickt, um ihnen ein besse­res Leben zu ermög­li­chen. Auch der Tod der Eltern und Gewalt, Krieg oder Misshand­lun­gen im Heimat­land zwingen sie zur Flucht. Die meisten der derzeit hier leben­den unbeglei­te­ten minder­jäh­ri­gen Geflüch­te­ten kommt aus Sierra Leone, Syrien, Afgha­ni­stan und der Ukraine.