BODENSEEKREIS — Geflü­gel­pest („Vogel­grip­pe“) erreicht Boden­see­kreis: Stall­pflicht gilt für Hausge­flü­gel ab 3. März.

Bei einer veren­de­ten Lachmö­we, die am 17. Febru­ar 2023 an der Uferzo­ne in Fried­richs­ha­fen gefun­den wurde, ist nun die Vogel­grip­pe (Geflü­gel­pest) labor­dia­gnos­tisch nachge­wie­sen worden. Die Tierkrank­heit bei Wildvö­geln gilt damit nun auch im Boden­see­kreis als ausge­bro­chen. Zum Schutz der Geflü­gel­be­stän­de ordnet das Landrats­amt deshalb ab 3. März bis vorläu­fig 31. März 2023 ein landkreis­wei­tes Aufstal­lungs­ge­bot an. Die Stall­pflicht gilt sowohl für gewerb­li­che als auch priva­te und Hobby-Geflü­gel­hal­tun­gen. Für Menschen ist die Tierkrank­heit nicht gefähr­lich. Die vollstän­di­ge Allge­mein­ver­fü­gung ist online abruf­bar: www.bodenseekreis.de/de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/

Das Robert Koch-Insti­tut schätzt das Risiko einer Virus­über­tra­gung auf den Menschen als sehr gering ein. In der Regel erkran­ken nur Vögel. Andere Tiere können das Virus aber weiter­ver­brei­ten und eine Infek­ti­on ist nicht ausge­schlos­sen. Daher sollte ein direk­ter Kontakt von Haustie­ren – insbe­son­de­re Hunden und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermie­den werden.

Die Geflü­gel­pest, auch als Aviäre Influ­en­za oder umgangs­sprach­lich unter dem Namen „Vogel­grip­pe“ bekannt, hat sich in den letzten Monaten zuneh­mend weiter ausge­brei­tet. Zuletzt war sie unter anderem in Stutt­gart und Heilbronn bei Möwen, sowie bei einer Gruppe von Schwarz­schwä­nen im Züricher Weinland aufgetreten.

Die Unter­su­chun­gen der toten Möwe aus Fried­richs­ha­fen am Staat­li­chen Tierärzt­li­chen Unter­su­chungs­amt Aulendorf–Diagnostikzentrum ergaben den Verdacht auf das Geflü­gel­pest­vi­rus vom Typ H5. Zur weite­ren Abklä­rung wurde die Probe daher zum Fried­rich-Loeff­ler-Insti­tut (FLI) geschickt. Dort wurde der bestehen­de Verdacht bestä­tigt und festge­stellt, dass es sich um eine hochpa­tho­ge­ne (stark-krank­ma­chen­de) Varian­te des Influ­en­za­vi­rus vom Subtyp H5N1 handelt.

Bei der Vogel­grip­pe handelt es sich um eine für Vögel hochan­ste­cken­de Virus­er­kran­kung. Bei einer Vielzahl von Vogel­ar­ten verläuft die Geflü­gel­pest tödlich. Betrof­fen sind insbe­son­de­re Hühner­vö­gel, Greif­vö­gel, Eulen, Krähen und Wasser­vö­gel, wie Schwä­ne, Enten, Gänse, Reiher, Kormo­ra­ne und Möwen. Tauben und Singvö­gel sind bisher nicht betrof­fen. Durch die angeord­ne­te Aufstal­lungs­pflicht soll verhin­dert werden, dass die Infek­ti­on auf Nutzge­flü­gel­be­stän­de übergreift.

Die Geflü­gel­hal­te­rin­nen und ‑halter sind aufge­ru­fen, alle Maßnah­men zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvö­geln und Hausge­flü­gel verhin­dern. Auch soll unbedingt darauf geach­tet werden, dass Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuh­werk einzuschleppen.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhüh­ner, Rebhüh­ner, Tauben, Truthüh­ner, Wachteln oder Laufvö­gel hält und diese noch nicht beim Veteri­när­amt gemel­det hat, wird aufge­for­dert, dies schnellst­mög­lich nachzuholen.

Außer­dem werden die Bürge­rin­nen und Bürger im Landkreis gebeten, aufge­fun­de­ne veren­de­te oder kranke wildle­ben­de Wasser­vö­gel und Greif­vö­gel den jewei­li­gen Städten oder Gemein­den zu melden. Die Tiere werden dann einge­sam­melt und im Labor unter­sucht. Die Tiere und Tierka­da­ver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weite­re Verschlep­pung der Tierseu­che zu vermei­den. Außer­dem sind auffäl­li­ge Häufun­gen von Totfun­den und Erkran­kun­gen von Vögeln jeder Art dem Veteri­när­amt zu melden.

Für Fragen steht das Veteri­när­amt unter der Telefon­num­mer 07541 204‑5177 montags bis donners­tags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16  Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Weite­re Infor­ma­tio­nen unter:

www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/

https://www.bodenseekreis.de/ordnung-sicherheit/tiergesundheit/tierseuchen-erkrankungen/klassische-gefluegelpest-vogelgrippe/