KREIS RAVENSBURG – Am 8. März wurde ein Fall von Geflü­gel­pest im Landkreis Ravens­burg bestä­tigt. Am Rohrsee in der Stadt Bad Wurzach ist eine Graugans an dem hochin­fek­tiö­sen Virus gestorben. 

Das ergab die Unter­su­chung am Diagnos­tik­zen­trum des Staat­li­chen Tierärzt­li­chen Unter­su­chungs­am­tes in Aulen­dorf. Zur Verhin­de­rung einer Ausbrei­tung der Seuche hat das Landrats­amt ab dem 9. März 2023 eine Stall­pflicht für Hausge­flü­gel angeord­net. Die Tiere müssen daher im Stall bleiben oder dürfen allen­falls unter dichten Schutz­net­zen ins Freie.

Betrof­fen sind die Städte Bad Wurzach, Bad Waldsee (begrenzt auf die Teilor­te Bad Waldsee Stadt, Mittel­ur­bach und Haister­kirch) und Leutkirch (begrenzt auf die Teilor­te Herlaz­ho­fen, Gebraz­ho­fen, Wuchzen­ho­fen, Diepolds­ho­fen, Leutkirch-Stadt und Reichen­ho­fen) sowie die Gemein­den Kißlegg, Wolfegg, Berga­treu­te. Die Stall­pflicht in diesen Städten und Gemein­den endet am 31. März 2023, sofern sich das Seuchen­ge­sche­hen nicht weiter ausbreitet.

Landes­wei­te Allge­mein­ver­fü­gung gilt seit Januar

In Baden-Württem­berg sind seit Anfang des Jahres bereits mehre­re Landkrei­se von Ausbrü­chen der Geflü­gel­pest betrof­fen. Die Einhal­tung von Biosi­cher­heits­maß­nah­men, auch für kleine­re Geflü­gel­hal­ter, ist daher immens wichtig. Seit Januar gilt dazu eine landes­wei­te Allge­mein­ver­fü­gung des Minis­te­ri­ums für Ernäh­rung, Ländli­chen Raum und Verbrau­cher­schutz. Sie ist hier nachzu­le­sen: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit

Tot oder krank aufge­fun­de­ne Wasser­vö­gel und Greif­vö­gel sind dem Veteri­när- und Verbrau­cher­schutz­amt Ravens­burg zu melden. Singvö­gel und Tauben sind nicht betroffen.

Das ist die Geflügelpest

Die Geflü­gel­pest (Aviäre Influ­en­za), umgangs­sprach­lich auch Vogel­grip­pe genannt, ist eine durch Viren ausge­lös­te Infek­ti­ons­krank­heit, die ihren natür­li­chen Wirt in wildle­ben­den Wasser­vö­geln hat.

Die Geflü­gel­pest ist für Hausge­flü­gel hochan­ste­ckend und verläuft mit schwe­ren allge­mei­nen Krank­heits­zei­chen. Eine Anste­ckung von Menschen ist unwahr­schein­lich. Weite­re Infor­ma­tio­nen gibt es auch auf den Seiten des Fried­rich-Löffler-Insti­tu­tes: www.fli.de

Regis­trie­rungs­pflicht für alle Geflügelhalter

Hobby- und Kleinst­ge­flü­gel­hal­tun­gen, auch mit nur wenigen Tieren, müssen der Veteri­när­be­hör­de bekannt sein und sind verpflich­tet, ihre Geflü­gel­hal­tung beim Landrats­amt regis­trie­ren zu lassen. Formu­la­re zur Meldung finden sich auf der Inter­net­sei­te des Landrats­am­tes unter www.rv.de