FRIEDRICHSHAFEN — Bei einem am Seerhein in Konstanz veren­det aufge­fun­de­nen Schwan wurde das stark infek­tiö­se aviäre Influ­en­za­vi­rus (HPAIV) des Subtyps H5 nachge­wie­sen. Nachdem Ende Dezem­ber bei einem im Schwarz­wald-Baar-Kreis aufge­fun­de­nen Mäuse­bus­sard der Virus­typ H5N8 nachge­wie­sen worden war, ist das Seuchen­ge­sche­hen nun auch wieder am Boden­see angekommen.

Der Fund des Mäuse­bus­sards zeigt, dass neben dem Wasser­ge­flü­gel inzwi­schen auch andere Wildvo­gel­ar­ten wie Greif­vö­gel von diesem Virus erfasst sein können. Das Risiko der weite­ren Ausbrei­tung in Wasser­vo­gel­po­pu­la­tio­nen und des Eintrags in Nutzge­flü­gel­hal­tun­gen und Vogel­be­stän­de in zoolo­gi­schen Einrich­tun­gen wird daher als hoch einge­stuft. Bei den derzeit kursie­ren­den Virus­ty­pen H5N8, H5N5 und H5N3 wurde bisher jedoch keine Übertra­gung auf den Menschen oder auf andere Haustie­re wie beispiels­wei­se Hunde oder Katzen festgestellt.

Eine Stall­pflicht bezie­hungs­wei­se eine entspre­chen­de Schutz­ein­rich­tung, die einen Virus­ein­trag verhin­dert, wurde für alle Geflü­gel­hal­tun­gen durch eine Allge­mein­ver­fü­gung am 11. Januar 2021 für den gesam­ten Boden­see­kreis vorge­schrie­ben. Betrof­fen von dieser Verpflich­tung sind sowohl gewerb­li­che Geflü­gel­hal­tun­gen als auch priva­te und Hobbyhaltungen.

Die Geflü­gel­hal­te­rin­nen und ‑halter sind aufge­ru­fen, alle Maßnah­men zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvö­geln und Hausge­flü­gel verhin­dern. Auch soll auf eine Virus­ein­schlep­pung insbe­son­de­re über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuh­werk unbedingt geach­tet werden. Die vollstän­di­ge Allge­mein­ver­fü­gung kann auf der Inter­net­sei­te des Landrats­amts Boden­see­kreis nachge­le­sen werden: www.bodenseekreis.de/de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhüh­ner, Rebhüh­ner, Tauben, Truthüh­ner, Wachteln oder Laufvö­gel hält und diese noch nicht beim Veteri­när­amt gemel­det hat, wird aufge­for­dert, dies schnellst­mög­lich nachzuholen.

Außer­dem werden die Bürge­rin­nen und Bürger im Landkreis gebeten, aufge­fun­de­ne veren­de­te oder kranke wildle­ben­de Wasser­vö­gel und Greif­vö­gel den jewei­li­gen Städten oder Gemein­den zu melden. Die Tiere werden dann einge­sam­melt und im Labor unter­sucht. Die Tiere und Tierka­da­ver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weite­re Verschlep­pung der Tierseu­che zu vermei­den. Außer­dem sind auffäl­li­ge Häufun­gen von Totfun­den und Erkran­kun­gen von Vögeln jeder Art dem Veteri­när­amt zu melden.

Für Fragen steht das Veteri­när­amt unter der Telefon­num­mer 07541 204‑5177 montags bis donners­tags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.