BODENSEEKREIS — Ab Diens­tag, 12. Juli und vorläu­fig bis zum Montag, 8. August 2022 gilt per Allge­mein­ver­fü­gung des Landrats­am­tes ein generel­les Verbot der Wasser­ent­nah­me aus allen Oberflä­chen­ge­wäs­sern im Boden­see­kreis. Das Entnah­me­ver­bot betrifft sowohl Wasser­ent­nah­men für den Gemein­ge­brauch als auch für die Bewäs­se­rung von landwirt­schaft­li­chen Flächen. Verbo­ten ist auch die Entnah­me aus Fließ­ge­wäs­sern wie Bächen, Flüssen und Trieb­werks­ka­nä­len sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausge­nom­men sind die Entnah­men aus dem Boden­see und dem Grund­was­ser im geneh­mig­ten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöp­fen mit Handgefäßen.

Durch die anhal­ten­de und auch in den kommen­den Wochen zu erwar­ten­de Trocken­heit ohne nennens­wer­ten Nieder­schlag errei­chen viele größe­re Gewäs­ser und vor allem auch kleine­re Bäche im Boden­see­kreis derzeit teils kriti­sche Pegel­stän­de. Fische, Klein­le­be­we­sen und Wasser­pflan­zen leiden unter anstei­gen­den Gewäs­ser­tem­pe­ra­tu­ren und dem verrin­ger­ten Sauerstoffgehalt.

Wer in dieser, für viele Fische und sonsti­ge Wasser­le­be­we­sen, kriti­schen Situa­ti­on das Verbot ignoriert, muss mit einem empfind­li­chen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Sollte die Trocken­heit weiter anhal­ten, kann das Entnah­me­ver­bot zudem verlän­gert werden.

Die Allge­mein­ver­fü­gung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ zu finden. Das Verbot ist mit dem Landkreis Ravens­burg abgestimmt, in dem ebenfalls ein generel­les Wasser­ent­nah­me­ver­bot gilt.