KRESSBRONN (dpa) — Im Streit um eine extra Touris­mus­ab­ga­be für Boots­be­sit­zer am Boden­see hat der Verwal­tungs­ge­richts­hof (VGH) in Mannheim eine Kurta­xe der Gemein­de Kress­bronn gekippt. Die Richter erklär­ten eine entspre­chen­de Satzung für ungül­tig, wie aus einer Mittei­lung am Diens­tag hervor­geht. Die Rechts­grund­la­ge für die Kalku­la­ti­on der jährli­chen Abgabe in Höhe von 198 Euro fehlt demnach. Gegen die Touris­mus­ab­ga­be, die Anfang dieses Jahres erhoben wurde, hatte der örtli­che Segel­sport­ver­ein geklagt.

In Kress­bronn gibt es seit Jahren Streit um eine Kurta­xe für Boots­be­sit­zer, die die Abgabe zahlen sollen, wenn sie nicht in dem Ort wohnen. Eine erste Satzung hatte der VGH im vergan­ge­nen Jahr für unwirk­sam erklärt. Das Gericht hatte der Gemein­de im Urteil aber auch Möglich­kei­ten aufge­zeigt, wie sie eine solche Abgabe doch noch rechts­kon­form erheben könnte. Darauf­hin war die Satzung zum 1. Januar hin geändert worden.

Der erneu­te Gerichts­streit ist auch für andere Gemein­den am Boden­see von Bedeu­tung. In einigen Rathäu­sern denkt man ebenfalls über eine Touris­ten-Abgabe für Boots­be­sit­zer nach.

Eine Revisi­on gegen das Urteil wurde von den Mannhei­mer Richtern nicht zugelas­sen. Dagegen kann binnen eines Monats nach Zustel­lung des vollstän­di­gen Urteils Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de beim VGH erhoben werden.