FRIEDRICHSHAFEN — Digita­li­sie­rung, Nachhal­tig­keit, Innova­tio­nen – dies sind Themen, die Unter­neh­men aktuell stark beein­flus­sen. IHK-Innova­ti­ons­be­ra­ter aus ganz Deutsch­land disku­tier­ten beim IHK-Boden­see-Seminar in Fried­richs­ha­fen diese und weite­re Trends.

Unter­neh­men werden aktuell durch eine Vielzahl von neuen, geänder­ten Rechts­rah­men im Bereich der Produkt­si­cher­heit konfron­tiert. So wurde im Mai dieses Jahres die neue Maschi­nen­ver­ord­nung im Amtsblatt der EU-Kommis­si­on veröf­fent­lich, welche ab Januar 2027 verpflich­tend für alle Herstel­ler für Maschi­nen­pro­duk­te in Kraft tritt. Diese bringt einige Neuerun­gen für den Bewer­tungs­pro­zess von Maschi­nen­pro­duk­ten mit sich, was bei vielen Unter­neh­men Unsicher­hei­ten bezüg­lich des zukünf­ti­gen Inver­kehr­brin­gens solcher Produk­te auslöst. Neben der Maschi­nen­ver­ord­nung stehen auch weite­re Geset­zes­än­de­run­gen für die Unter­neh­men in diesem Bereich an, wodurch die Anfra­gen an die Innova­ti­ons­be­ra­ter der Indus­trie- und Handels­kam­mern (IHKs) in diesem Bereich deutlich zuneh­men werden. „Wir möchten die Unter­neh­men bei Änderun­gen von Rechts­rah­men recht­zei­tig infor­mie­ren und beraten, weshalb das Thema der Produkt­si­cher­heit immer ein zentra­ler Weiter­bil­dungs­punkt des Boden­see-Seminars ist“, leite­te Dr. Melanie Riether, Referen­tin für Indus­trie, Techno­lo­gie und Innova­ti­on der IHK Boden­see-Oberschwa­ben, beim Treffen der IHK-Innova­ti­ons­be­ra­ter ein. Details dieser Verän­de­run­gen des Rechts­rah­mens sowie die prakti­schen Auswir­kun­gen für Unter­neh­men waren daher ein zentra­les Thema bei der jährlich am Boden­see durch­ge­führ­ten zentra­len Weiter­bil­dung für IHK-Innova­tions- und Technologieberater.

Auch die Themen Nachhal­tig­keit und Innova­ti­ons­po­ten­zia­le für deutsche Unter­neh­men standen dieses Jahr im Fokus des bereits 24. Boden­see-Seminars im Fried­richs­ha­fe­ner Graf-Zeppe­lin-Haus. Mit dem Europäi­schen Green Deal wollen die 27 EU-Mitglied­staa­ten bis 2050 klima­neu­tral werden. Fragen betrof­fe­ner Unter­neh­men zur Umset­zung der nachhal­ti­gen Kreis­lauf­wirt­schaft und den damit verbun­de­nen Verord­nun­gen und Geset­zen gehen täglich bei den IHKs ein. „Durch die EU-Taxono­mie-Verord­nung zum Beispiel werden die Unter­neh­men nicht nur aufge­for­dert, einen Beitrag zu mindes­tens einem der darin benann­ten Umwelt­zie­le zu leisten, sondern dürfen auch nicht gegen die anderen Ziele versto­ßen. Daher ist es wichtig, sich als Unter­neh­men frühzei­tig mit der eigenen Klima- und Umwelt­bi­lanz zu beschäf­ti­gen“, so Riether. Für Impuls­vor­trä­ge und Workshops hatte die IHK daher auch Exper­ten aus den Berei­chen Produkt­si­cher­heit, Kreis­lauf­wirt­schaft und Innova­ti­on einge­la­den, um aufge­kom­me­ne Fragen zu disku­tie­ren und neue Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te für die Unter­neh­men zu schaffen.