RAVENSBURG — Die 7‑Tage-Inzidenz der Neuin­fi­zier­ten an Corona pro 100.000 Einwoh­ner liegt nun auch im Landkreis Ravens­burg seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100. Zum 27.03.2021 beträgt diese 103,0.

Damit tritt auf Grund­la­ge der Corona-Verord­nung des Landes die sog. Notbrem­se ab Diens­tag, 30.03.2021 mit zahlrei­chen Verschär­fun­gen im Landkreis in Kraft.

Folgen­de Regelun­gen gelten ab Dienstag: 

• Schlie­ßung von Museen, Galerien, zoolo­gi­schen und botani­schen Gärten sowie Gedenk­stät­ten für den Publikumsverkehr. 

• Schlie­ßung von Sport­an­la­gen (innen und außen) für den Amateur- und Freizeit­sport. Indivi­du­al­sport auf weitläu­fi­gen Anlagen (z.B. Golf) ist weiter­hin erlaubt. Es gelten die Kontaktbeschränkungen. 

• Der Einzel­han­del darf kein Click & Meet anbieten. 

• Schlie­ßung von Betrie­ben zur Erbrin­gung körper­na­her Dienst­leis­tun­gen (Kosmetik‑, Nagel‑, Massage‑, Tattoo‑, Sonnen- und Piercing­stu­di­os, sowie kosme­ti­sche Fußpfle­ge­ein­rich­tun­gen und ähnli­che Einrich­tun­gen), mit Ausnah­me von medizi­nisch notwen­di­gen Behand­lun­gen, insbe­son­de­re Physio- und Ergothe­ra­pie, Logopä­die, Podolo­gie und Fußpflege. 

• Schlie­ßung von Friseur­be­trie­ben und Barber­shops. Dies gilt aller­dings nicht, wenn die Friseur­be­trie­be und Barber­shops in der Handwerks­rol­le einge­tra­gen sind.

• Der Betrieb von Musik‑, Kunst- und Jugend­kunst­schu­len ist nur noch im Rahmen des Online­un­ter­richts möglich. 

Die Notbrem­se wird wieder aufge­ho­ben, wenn die 7‑Tage-Inzidenz im Landkreis Ravens­burg fünf Tage in Folge wieder unter dem Wert von 100 liegt. 

„Wir haben die Situa­ti­on im Landkreis genau geprüft“, so der Erste Landes­be­am­te Dr. Honik­el-Günther. Die Lage ist angespannt und diffus. Wir haben eine Vielzahl von einzel­nen Ausbrü­chen, so z.B. in Unter­neh­men, Schulen oder Kinder­gär­ten. Das Infek­ti­ons­ge­sche­hen ist nicht auf einzel­ne, klar abgrenz­ba­re Ausbrü­che zurück­zu­füh­ren. Betrof­fen ist der gesam­te Landkreis. 

Die nun kommen­den Verschär­fun­gen stellen eine große Belas­tung für die Bürge­rin­nen und Bürger und auch die Unter­neh­men dar. Doch lässt die Situa­ti­on keine andere Wahl. Die Verschär­fun­gen sind erfor­der­lich, um den steigen­den Infek­ti­ons­zah­len entge­gen­zu­wir­ken. Die Notbrem­se ist in der Corona-Verord­nung des Landes so vorgesehen. 

„Es ist weiter­hin sehr wichtig, dass wir uns alle an die gelten­den Beschrän­kun­gen halten und unsere Kontak­te auf ein Mindest­maß reduzie­ren.“, so Dr. Honik­el-Günther. „Nur so können wir es gemein­sam schaf­fen, einen weite­ren Anstieg der Infek­tio­nen zu verhindern.“