LEUTKIRCH — Amtszeit des ersten Jugend­ge­mein­de­ra­tes läuft ab – Kandi­da­tin­nen und Kandi­da­ten können sich bis zu den Herbst­fe­ri­en in ihren Schulen oder im Jugend­haus und im Rathaus melden.

Fünf Schulen, über 1.000 Wahlbe­rech­tig­te und am Ende ein neuer Jugend­ge­mein­de­rat. In diesem Herbst dürfen die Leutkir­cher Jugend­li­chen wieder 15 Vertre­ter in das Gremi­um wählen. Erstmals gewählt wurde vor zwei Jahren. „Jetzt, beim zweiten Mal, steckt da schon deutlich mehr Routi­ne drin“ so Carmen Scheich, die Kinder- und Jugend­be­auf­trag­te der Stadt Leutkirch. Sie organi­siert die Wahl federführend.

Unter­stüt­zung bekommt sie dabei vom Jugend­haus, von „Demokra­tie leben!“, von den Azubis der Stadt­ver­wal­tung und auch vom Kreis­ju­gend­ring und natür­lich von den aktuel­len Jugend­ge­mein­de­rä­ten. Dass etliche von ihnen für eine zweite Amtspe­ri­ode kandi­die­ren möchten, spricht für die Arbeit im Jugend­ge­mein­de­rat. „Jetzt ist man ja gerade erst so richtig reinge­kom­men. Sie hatten ja keine Vorgän­ger, von denen sie irgend­et­was hätten überneh­men oder abgucken können“ erklärt Scheich.

Gewählt wird an den einzel­nen Schulen. Außer­dem wird es im Rathaus die Möglich­keit zur Stimm­ab­ga­be geben. Wahlbe­rech­tigt sind dabei alle Jugend­li­chen, die am 18. Novem­ber zwischen 13 und 19 Jahren alt sind. Pro Schule dürfen bis zu fünf Jugend­li­che kandidieren.

Wer Inter­es­se hat, sich zur Wahl aufstel­len zu lassen, kann sich ab sofort in seinem Schul­se­kre­ta­ri­at, im Rathaus bei Carmen Scheich oder im Jugend­haus bei Patri­zia Fietz melden. Zur Wahl aufstel­len dürfen sich Jugend­li­che, die ihren ersten Wohnsitz in Leutkirch haben und zum 18. Novem­ber 2020 – Stich­tag und Wahlbe­ginn – 13 aber noch nicht 19 Jahre alt sind. Bis zum 20. Oktober 2020 haben die Jugend­li­chen Zeit, Ihre Kandi­da­ten zu melden bzw. auch sich selbst als Kandi­dat zu nominieren.