(djd) — Neues Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz: Das sollten Hausei­gen­tü­mer wissen. Für Häuser mit einer Ölhei­zung gibt es ab Novem­ber neue Bestim­mun­gen: Dann tritt das neue Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) in Kraft. Ein wichti­ger Punkt ist, dass bestehen­de Ölhei­zun­gen weiter betrie­ben und moder­ni­siert werden dürfen. 

“Es gibt kein Ölhei­zungs­ver­bot, sondern nur eine Zusam­men­füh­rung bestehen­der und neuer Aufla­gen, die Eigen­tü­mer zu berück­sich­ti­gen haben”, so Adrian Willig, Geschäfts­füh­rer des Insti­tuts für Wärme und Oeltech­nik (IWO). Bis einschließ­lich 2025 könnten bestehen­de Heizkes­sel auch ohne weite­re Maßnah­men gegen moder­ne Öl-Brenn­wert­ge­rä­te ausge­tauscht werden. Nur für Hausbe­sit­zer in Baden-Württem­berg gelten die Vorga­ben des landes­spe­zi­fi­schen Erneu­er­ba­re Wärme-Geset­zes (EWärmeG). In Hamburg ist die Gültig­keit landes­ei­ge­ner Bestim­mun­gen derzeit noch unklar.

Ölhei­zun­gen: Einbau auch nach 2025 möglich

Auch nach 2025 dürfen Ölhei­zun­gen weiter­hin einge­baut werden, wenn sie erneu­er­ba­re Energien mit einbin­den. Das könnten etwa Solar­ther­mie- oder Photo­vol­ta­ik­an­la­gen sein. Der Einbau einer Ölhei­zung allein ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwär­me­netz vorhan­den ist und keine erneu­er­ba­ren Energien antei­lig einge­bun­den werden können. “Hat jemand bereits seine Ölhei­zung mit einer solar­ther­mi­schen Anlage kombi­niert, kann er jeder­zeit einen Kessel­tausch durch­füh­ren, da das Gebäu­de bereits antei­lig mit erneu­er­ba­ren Energien versorgt wird”, erklärt Willig. Bezüg­lich der maxima­len Betriebs­zeit älterer Öl- und Gashei­zungs­an­la­gen gelten auch künftig die bislang durch die Energie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) vorge­ge­be­nen Bestim­mun­gen. Das bedeu­tet im Regel­fall eine maxima­le Laufzeit von 30 Jahren.

Moder­ni­sie­rung lohnt sich

Grund­sätz­lich sollten Eigen­tü­mer mit älteren Heizun­gen jedoch über eine Moder­ni­sie­rung nachden­ken. “Für Gebäu­de mit einer Ölhei­zung ist dabei der Einbau eines Öl-Brenn­wert­ge­räts oft die günstigs­te Option”, so Adrian Willig. Der Heizöl­be­darf könne so gegen­über einem alten Kessel deutlich reduziert werden.” Die direk­te Einbin­dung erneu­er­ba­rer Energien, etwa in Form einer Solar­an­la­ge, helfe dabei, die CO2-Emissio­nen des Eigen­heims weiter zu verrin­gern. Der Einbau neuer Öl-Hybrid­an­la­gen wird vom Staat weiter­hin unter­stützt, er übernimmt 30 Prozent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten der erneu­er­ba­ren Kompo­nen­ten. Zusätz­lich gibt es immer wieder nicht staat­li­che Förder­ak­tio­nen, etwa von Heizge­rä­te­her­stel­lern. Erneu­er­ba­re Energien können auch unabhän­gig von der eigent­li­chen Heizungs­mo­der­ni­sie­rung in einem zweiten Schritt integriert werden. Mit Hochdruck wird zudem an alter­na­ti­ven CO2-armen bezie­hungs­wei­se CO2-neutra­len flüssi­gen Brenn­stof­fen, sogenann­ten Future Fuels, gearbei­tet. Mehr dazu erfährt man unter www.zukunftsheizen.de.