FRIEDRICHSHAFEN — Alle Wählerinnen und Wähler aus Friedrichshafen, die bis spätestens Sonntag, 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg am 14. März erhalten haben und annehmen, wahlberechtigt zu sein, sollten sich bei der Stadtverwaltung Friedrichshafen melden. So kann geklärt werden, ob die jeweilige Person im Wahlverzeichnis der Stadt Friedrichshafen geführt wird. Nur wer im Wahlverzeichnis steht, darf auch wählen.
Zuständig für die Wahlen in Friedrichshafen ist das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, das am einfachsten per E‑Mail wahlen@friedrichshafen.de oder telefonisch, 07541 203‑2180 erreichbar ist.
Wahlscheine neu ausgestellt
Wegen einer technischen Panne, von der mehrere Kommunen mit derselben Software betroffen waren, wurden auch in Friedrichshafen in wenigen Fällen Wahlscheine aus Versehen doppelt gedruckt. In Rücksprache mit der Landeswahlleitung wurden diese Wahlscheine für ungültig erklärt und für die betroffenen Personen neue, gültige Wahlscheine, ausgestellt. Alle Betroffenen bekommen demnächst den neuen Wahlschein mit einem kurzen Begleitschreiben.
Im Wahllokal gilt Maskenpflicht
Die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes, die seit Montag, 15. Februar gilt, gibt die Hygieneregeln für den Wahlsonntag vor. Die Regelungen gelten sowohl für alle Wahllokale als auch alle Räumlichkeiten, die rund um die Wahl genutzt werden. Zum Beispiel muss im Wahlgebäude eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden oder eine Maske mit vergleichbaren Standards (KN95, N95). Für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr gilt die Maskenpflicht nicht und auch nicht für Personen, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, dass aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Wer keine Maske trägt und keinen ärztlichen Nachweis dafür vorlegen kann, darf die Wahlräume nicht betreten.
Außerdem gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen und vor Betreten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Es wird die Möglichkeit geben, sich die Hände zu desinfizieren oder zu waschen.
Die Stadt ist dazu verpflichtet, die Personenzahl abhängig von der Raumgröße zu begrenzen und die Personenströme und Warteschlangen mit Abstand zu regeln. Aus diesem Grund wird es auch erstmals bei einer Wahl pro Wahllokal nur zwei Wahlkabinen geben, um eine zu große Personenzahl im Raum zu vermeiden. Sollte es aufgrund dessen vor einzelnen Wahllokalen zu längeren Warteschlangen kommen, bittet die Stadt bereits jetzt um Verständnis. Innenräume werden regelmäßig und ausreichend gelüftet und die Oberflächen und Gegenstände, die von mehreren Personen berührt werden, werden desinfiziert.
Was müssen Wahlbeobachterinnen und ‑beobachter beachten?
Für Wahlen gilt der Öffentlichkeitsgrundsatz. Wer zum Beispiel bei der Auszählung der Stimmen dabei sein möchte, darf das auch während der Corona-Pandemie. Allerdings bestimmt die Corona-Verordnung für die Landtagswahl 2021 besondere Regeln:
Alle Wahlbeobachterinnen und ‑beobachter sind dazu verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben, dazu gehören Vor- und Nachname, Anschrift, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und – wenn möglich – die Telefonnummer. Die Daten müssen zutreffend sein und werden ausschließlich dafür erhoben und für vier Wochen gespeichert, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.
Für den Fall, dass Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit sind, gelten Zeitbeschränkungen. Diese Personen dürfen sich nur zwischen 8 und 13 Uhr sowie 13 und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten in den Wahl- und Briefwahlräumen aufhalten. Zu allen Beteiligen der