FRIEDRICHSHAFEN — Alle Wähle­rin­nen und Wähler aus Fried­richs­ha­fen, die bis spätes­tens Sonntag, 21. Febru­ar keine Wahlbe­nach­rich­ti­gung für die Landtags­wahl 2021 in Baden-Württem­berg am 14. März erhal­ten haben und anneh­men, wahlbe­rech­tigt zu sein, sollten sich bei der Stadt­ver­wal­tung Fried­richs­ha­fen melden. So kann geklärt werden, ob die jewei­li­ge Person im Wahlver­zeich­nis der Stadt Fried­richs­ha­fen geführt wird. Nur wer im Wahlver­zeich­nis steht, darf auch wählen.

Zustän­dig für die Wahlen in Fried­richs­ha­fen ist das Amt für Bürger­ser­vice, Sicher­heit und Ordnung, das am einfachs­ten per E‑Mail wahlen@friedrichshafen.de oder telefo­nisch, 07541 203‑2180 erreich­bar ist.

Wahlschei­ne neu ausgestellt
Wegen einer techni­schen Panne, von der mehre­re Kommu­nen mit dersel­ben Software betrof­fen waren, wurden auch in Fried­richs­ha­fen in wenigen Fällen Wahlschei­ne aus Verse­hen doppelt gedruckt. In Rückspra­che mit der Landes­wahl­lei­tung wurden diese Wahlschei­ne für ungül­tig erklärt und für die betrof­fe­nen Perso­nen neue, gülti­ge Wahlschei­ne, ausge­stellt. Alle Betrof­fe­nen bekom­men demnächst den neuen Wahlschein mit einem kurzen Begleitschreiben.

Im Wahllo­kal gilt Maskenpflicht

Die aktua­li­sier­te Corona-Verord­nung des Landes, die seit Montag, 15. Febru­ar gilt, gibt die Hygie­ne­re­geln für den Wahlsonn­tag vor. Die Regelun­gen gelten sowohl für alle Wahllo­ka­le als auch alle Räumlich­kei­ten, die rund um die Wahl genutzt werden. Zum Beispiel muss im Wahlge­bäu­de eine medizi­ni­sche oder FFP2-Maske getra­gen werden oder eine Maske mit vergleich­ba­ren Standards (KN95, N95). Für Kinder bis zum vollende­ten sechs­ten Lebens­jahr gilt die Masken­pflicht nicht und auch nicht für Perso­nen, die durch eine ärztli­che Beschei­ni­gung nachwei­sen können, dass aus gesund­heit­li­chen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Wer keine Maske trägt und keinen ärztli­chen Nachweis dafür vorle­gen kann, darf die Wahlräu­me nicht betreten.
Außer­dem gilt ein Mindest­ab­stand von 1,5 Metern zu anderen Perso­nen und vor Betre­ten des Wahlraums muss sich jede Person die Hände desin­fi­zie­ren. Es wird die Möglich­keit geben, sich die Hände zu desin­fi­zie­ren oder zu waschen.

Die Stadt ist dazu verpflich­tet, die Perso­nen­zahl abhän­gig von der Raumgrö­ße zu begren­zen und die Perso­nen­strö­me und Warte­schlan­gen mit Abstand zu regeln. Aus diesem Grund wird es auch erstmals bei einer Wahl pro Wahllo­kal nur zwei Wahlka­bi­nen geben, um eine zu große Perso­nen­zahl im Raum zu vermei­den. Sollte es aufgrund dessen vor einzel­nen Wahllo­ka­len zu länge­ren Warte­schlan­gen kommen, bittet die Stadt bereits jetzt um Verständ­nis. Innen­räu­me werden regel­mä­ßig und ausrei­chend gelüf­tet und die Oberflä­chen und Gegen­stän­de, die von mehre­ren Perso­nen berührt werden, werden desinfiziert.

Was müssen Wahlbe­ob­ach­te­rin­nen und ‑beobach­ter beachten?

Für Wahlen gilt der Öffent­lich­keits­grund­satz. Wer zum Beispiel bei der Auszäh­lung der Stimmen dabei sein möchte, darf das auch während der Corona-Pande­mie. Aller­dings bestimmt die Corona-Verord­nung für die Landtags­wahl 2021 beson­de­re Regeln:

Alle Wahlbe­ob­ach­te­rin­nen und ‑beobach­ter sind dazu verpflich­tet, ihre Kontakt­da­ten anzuge­ben, dazu gehören Vor- und Nachna­me, Anschrift, Datum, Zeitraum der Anwesen­heit und – wenn möglich – die Telefon­num­mer. Die Daten müssen zutref­fend sein und werden ausschließ­lich dafür erhoben und für vier Wochen gespei­chert, um Infek­ti­ons­ket­ten nachvoll­zie­hen zu können.

Für den Fall, dass Wahlbe­ob­ach­te­rin­nen und Wahlbe­ob­ach­ter von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit sind, gelten Zeitbe­schrän­kun­gen. Diese Perso­nen dürfen sich nur zwischen 8 und 13 Uhr sowie 13 und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längs­tens 15 Minuten in den Wahl- und Brief­wahl­räu­men aufhal­ten. Zu allen Betei­li­gen der Wahl muss ein Mindest­ab­stand von zwei Metern einge­hal­ten werden.

Kein Zutritt zu den Wahlgebäuden
In einigen wenigen Fällen, haben Perso­nen keinen Zutritt zu den Wahlräu­men: Wahlbe­ob­ach­te­rin­nen und ‑beobach­ter, die nicht zur Angabe der Kontakt­da­ten bereit sind, dürfen die Wahlge­bäu­de nicht betreten.

Auch Perso­nen mit typischen Sympto­men, wie zum Beispiel Fieber, trocke­nem Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchs­sinns, haben keinen Zutritt zu den Wahlräu­men sowie auch alle, die vor dem Wahlsonn­tag in Kontakt zu einer mit dem Corona­vi­rus infizier­ten Person stehen und seit dem letzten Kontakt noch keine zehn Tage vergan­gen sind.

Brief­wahl beantragen
Wer per Brief­wahl wählen möchte, kann die Unter­la­gen bis Freitag, 12. März, spätes­tens 18 Uhr beantra­gen, bei nachge­wie­se­ner plötz­li­cher Erkran­kung oder einer Abson­de­rungs­an­ord­nung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr.

Online können die Unter­la­gen am schnells­ten beantragt werden, zum Beispiel in dem der QR-Code auf der Wahlbe­nach­rich­ti­gung mit dem Smart­phone gescannt wird. Ein Antrag für den Wahlschein befin­det sich auch auf der Rücksei­te der Wahlbenachrichtigung. 

Außer­dem gibt es die Möglich­keit, die Unter­la­gen im Brief­wahl-Büro in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rücksei­te des Rathau­ses, persön­lich zu beantra­gen und unmit­tel­bar vor Ort zu wählen. Auch im Brief­wahl-Büro gelten Masken­pflicht und die Abstands- und Hygie­ne­re­ge­lun­gen nach der Corona-Verordnung.

Mit einer schrift­li­chen Vollmacht und der Wahlbe­nach­rich­ti­gung kann die Brief­wahl in Vertre­tung für Dritte beantragt werden. Auch per Fax oder E‑Mail sind Anträ­ge möglich.

Wichtig: Der Wahlbrief muss spätes­tens mit Schlie­ßung der Wahllo­ka­le am Wahlsonn­tag um 18 Uhr im Rathaus, Adenau­er­platz 1, 88045 Fried­richs­ha­fen vorliegen.

Kontakt und weite­re Informationen
Die aktuel­le Corona-Verord­nung ist online auf der Website des Landes www.baden-wuerttemberg.de (Abschnitt 4: Ansamm­lun­gen, Veran­stal­tun­gen und Versamm­lun­gen, § 10a Wahlen und Abstim­mun­gen) zu finden, alles Wichti­ge rund um die Landtags­wahl in Fried­richs­ha­fen unter www.wahlen.friedrichshafen.de.

Fragen im Zusam­men­hang mit der Landtags­wahl 2021 beant­wor­tet auch das Amt für Bürger­ser­vice, Sicher­heit und Ordnung per E‑Mail wahlen@friedrichshafen.de oder Telefon 07541 203‑2180.