KREIS RAVENSBURG – Das Landes­ge­sund­heits­amt hat am 23. Novem­ber 2021 die Alarm­stu­fe II der Corona-Verord­nung festge­stellt. Die 7‑Tage-Inzidenz im Landkreis Ravens­burg lag an zwei aufein­an­der­fol­gen­den Tagen, nämlich am 22. Novem­ber und 23. Novem­ber 2021 über 500. 

Maßgeb­lich sind nach der Corona­VO die Zahlen, die das Landes­ge­sund­heits­amt täglich veröf­fent­licht. Die Überschrei­tung des Wertes von 500 im recht­lich maßgeb­li­chen Zeitraum wurde vom Landkreis unter www.rv.de/bekanntmachungen bekanntgemacht.

Daher gelten für den Landkreis Ravens­burg ab Donners­tag, 25. Novem­ber 2021, 0 Uhr, folgen­de lokale Maßnah­men und Ausgangs­be­schrän­kun­gen gemäß § 17a CoronaVO:

- Der Zutritt zu Betrie­ben des Einzel­han­dels und zu Märkten ist nicht-immuni­sier­ten Kundin­nen und Kunden, mit Ausnah­me von Betrie­ben und Märkten der Grund­ver­sor­gung, nicht gestat­tet. Abhol­an­ge­bo­te und Liefer­diens­te einschließ­lich solcher des Online-Handels sind für nicht-immuni­sier­te Kundin­nen und Kunden ohne Einschrän­kung zulässig.

- Der Aufent­halt außer­halb der Wohnung oder sonsti­gen Unter­kunft ist nicht-immuni­sier­ten Perso­nen in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folge­tags nur bei Vorlie­gen eines trifti­gen Grundes gestattet

Weite­re Infor­ma­tio­nen finden Sie unter www.rv.de/corona