FRIEDRICHSHAFEN — Das Landrats­amt Boden­see­kreis hat nach dreijäh­ri­ger Evalua­ti­on die Förder­richt­li­nie zum Erhalt der Streu­obst­be­stän­de im Boden­see­kreis aktua­li­siert und die Förde­rung deutlich erhöht.

Infor­ma­tio­nen zu den künfti­gen Förde­run­gen sowie die neuen Antrags­for­mu­la­re gibt es auf www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/foerderungen/.

Der Boden­see­kreis unter­stützt bereits seit Mitte der 1980er Jahre die Eigen­tü­mer und Bewirt­schaf­ter von Streu­obst­hoch­stäm­men beim Erhalt der lokalen Streu­obst­be­stän­de. Diese tragen wesent­lich zum Erschei­nungs­bild der vielfäl­ti­gen Kultur­land­schaft im Boden­see­kreis bei und bieten darüber hinaus einen wichti­gen Lebens­raum für viele Tier- und Pflan­zen­ar­ten. Die Förde­rung umfasst derzeit jährlich knapp 1.000 Neupflan­zun­gen sowie 6.000 bis 7.000 Pflegeschnitte.

Die Wirksam­keit und Nachhal­tig­keit der langjäh­ri­gen Förde­rung wurde in einer dreijäh­ri­gen Evalu­ie­rung überprüft. Bei der Erarbei­tung mögli­cher Änderungs­vor­schlä­ge waren Vertre­ter der Landwirt­schaft und im Streu­obst Engagier­te eng einge­bun­den. Die hier gewon­ne­nen Erkennt­nis­se und Handlungs­vor­schlä­ge wurden in einer Aktua­li­sie­rung der Förder­richt­li­nie umgesetzt, die vom Kreis­tag im Frühjahr einstim­mig verab­schie­det wurde. Um die künfti­ge Förde­rung adäquat umset­zen zu können, hat der Kreis­tag beschlos­sen, das verfüg­ba­re Budget auf 180.000 Euro zu erhöhen und damit mehr als zu verdoppeln.

Die wesent­li­chen Änderun­gen der Förde­rung sind:

  • Der Pflege­schnitt von Obsthoch­stäm­men mit einem Kronen­durch­mes­ser mit fünf bis zehn Meter wird statt mit bisher 15 Euro künftig mit 25 Euro bezuschusst.
  • Der Pflege­schnitt von Obsthoch­stäm­men mit einem Kronen­durch­mes­ser von über zehn Meter wird mit 40 Euro bezuschusst.
  • Die Förde­rung der Folge­pfle­ge eines Obsthoch­stam­mes ist künftig nicht mehr jedes Jahr, sondern erst nach vier Jahren wieder möglich.

Die Förde­rung der Neupflan­zung von Obsthoch­stäm­men wurde im Wesent­li­chen nicht geändert. Die Sorten­aus­wahl wurde jedoch unter Berück­sich­ti­gung der aktuel­len klima­ti­schen Bedin­gun­gen im Kreis­ge­biet und unter Berück­sich­ti­gung von Krank­heits­re­sis­ten­zen (insbe­son­de­re Feuer­brand) aktualisiert.

Neben der Überar­bei­tung der bisher vorhan­de­nen und bewähr­ten Förde­run­gen wurde zusätz­lich die Möglich­keit geschaf­fen, weite­re Maßnah­men zu unter­stüt­zen die den Erhalt oder die Weiter­ent­wick­lung der ökolo­gi­schen Wertig­keit der Streu­obst­be­stän­de sowie die Siche­rung oder Entwick­lung des Lebens­rau­mes und seiner Arten­viel­falt zum Ziel haben.

Die Förde­rung soll in erster Linie den Erhalt der bestehen­den Streu­obst­be­stän­de für die kommen­den Genera­tio­nen und damit auch den Erhalt der Lebens­qua­li­tät im Boden­see­kreis. Darüber hinaus soll eine Ökolo­gi­sie­rung in der Bewirt­schaf­tung erreicht werden, um den aktuel­len Anfor­de­run­gen zur Siche­rung der Biodi­ver­si­tät über die gesetz­li­chen Vorga­ben hinaus Rechnung zu tragen. Die Förde­rung bleibt wie bereits bisher Obsthoch­stäm­men in der freien Landschaft vorbe­hal­ten und für die Maßnah­men darf es keine recht­li­che Verpflich­tung oder andere Förde­rung geben.

Die Zuschüs­se für die Förde­rung von Maßnah­men der Pflege- und Pflanz­sai­son 2021/22 können ab sofort, jedoch bis spätes­tens zum 31. Juli 2021 beim Umwelt­schutz­amt Boden­see­kreis beantragt werden.

Weite­re Infor­ma­tio­nen, sowie die Antrags­un­ter­la­gen sind auf www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/natur-landschaftsschutz/Streuobst/ abruf­bar. Für eine fachli­che Beratung stehen die Mitar­bei­te­rin­nen und Mitar­bei­ter des Umwelt­schutz­am­tes, des Landschafts­er­hal­tungs­ver­ban­des sowie des Landwirt­schafts­am­tes zur Verfü­gung. Das Umwelt­schutz­amt ist unter Tel. 07541 204‑5466 oder E‑Mail: umweltschutz@bodenseekreis.de erreich­bar. Anträ­ge können direkt an streuobstfoerderung@bodenseekreis.de gesandt werden