(djd). Für viele Haus- und Wohnungs­be­sit­zer stellt die eigene Immobi­lie den größten Wert ihres Privat­be­sit­zes dar. Wer diesen finan­zi­ell nutzen und dennoch in den eigenen vier Wänden bleiben möchte, für den kommt als Alter­na­ti­ve zu einem Immobi­li­en­ver­kauf auch eine Leibren­te infra­ge. Sie erlaubt es den Eigen­tü­mern, den Immobi­li­en­wert in eine Zusatz­ren­te umzuwan­deln und zugleich ein Wohnrecht zu behal­ten, das im Grund­buch notari­ell abgesi­chert ist.

Vortei­le der Leibren­te: Wohnrecht und lebens­lan­ge Rentenzahlungen

Inter­es­sant ist eine Immobi­li­en­leib­ren­te vor allem für Eigen­tü­mer, die ihre Rente aufsto­cken wollen oder müssen und das Haus oder die Wohnung nicht verer­ben möchten“, sagt Dr. Niels Jacob­sen, Geschäfts­füh­rer der Beratungs­platt­form immoverkauf24.de. Gründe für den erhöh­ten Finanz­be­darf können zum Beispiel Komfort- und Reise­wün­sche, umfang­rei­che Moder­ni­sie­run­gen oder barrie­re­freie Umbau­ten, kosten­in­ten­si­ve medizi­ni­sche Behand­lun­gen oder noch anste­hen­de Tilgungs­ra­ten für Kredi­te sein. Ob Leibren­te oder regulä­rer Verkauf die passen­de indivi­du­el­le Option ist, lässt sich unter www.immoverkauf24.de/leibrente-oder-verkauf online prüfen. Als weite­re Vortei­le nennt Dr. Jacob­sen, dass sich damit auch der Lebens­part­ner absichern lässt, auf den das Wohnrecht überge­hen kann. Zudem geht die Verant­wor­tung für die Immobi­lie zu großen Teilen an den neuen Eigen­tü­mer über, Instand­hal­tungs­maß­nah­men liegen nach Vertrags­ab­schluss in dessen Hand, der Vorbe­sit­zer genießt die Annehm­lich­kei­ten eines Mietver­hält­nis­ses. Und falls doch ein Umzug etwa in ein Senio­ren­heim oder eine alters­ge­rech­te Einrich­tung erfol­gen soll, können Haus oder Wohnung weiter­ver­mie­tet werden, sofern ein Nießbrauch­recht verein­bart und im Grund­buch einge­tra­gen wurde. Zudem ist die Leibren­te steuer­lich attrak­ti­ver als die Einkünf­te aus Kapitalvermögen.

Nachtei­le der Leibren­te: Der Kaufpreis fällt niedri­ger aus

Ein Nachteil der Leibren­te gegen­über dem regulä­ren Verkauf ist der gerin­ge­re Verkaufs­preis. Denn der Käufer sichert sich mit Abschlä­gen auf den Kaufpreis für seine finan­zi­el­len Risiken ab und entschä­digt sich für das verblei­ben­de Wohnrecht. Dr. Jacob­sen weist darauf hin, dass sich die Leibren­te in Deutsch­land noch nicht lange etabliert hat und es daher keine Standard­ver­trä­ge gibt. Inter­es­sier­ten Immobi­li­en­be­sit­zern rät er daher zu umfas­sen­der Beratung über unabhän­gi­ge Fachleu­te, bevor sie sich für eine Form der finan­zi­el­len Nutzung der Immobi­lie entschlie­ßen. Auch eine genaue Prüfung des Leibren­ten­ver­trags sei unerlässlich.