RAVENSBURG (dpa/lsw) — In einer psych­ia­tri­schen Klinik wird ein 70-Jähri­ger tot in seinem Zimmer gefun­den. Schnell gerät ein anderer Patient in Verdacht, ihn ersto­chen zu haben. Nun muss sich der Mann vor Gericht verantworten.

Weil er einen anderen Patien­ten in einer psych­ia­tri­schen Klinik ersto­chen haben soll, steht von Montag (8.30 Uhr) an ein 40-Jähri­ger vor dem Landge­richt Ravens­burg. Angeklagt ist der Mann nach Angaben des Gerichts wegen Mordes. Er soll sein Opfer im August 2021 in einem betreu­ten Wohnheim der Einrich­tung in Bad Schus­sen­ried (Landkreis Biber­ach) mit einem Messer heimtü­ckisch getötet haben. Eine Mitar­bei­te­rin der Klinik hatte den 70 Jahre alten Patien­ten tot und mit Stich­ver­let­zun­gen in seinem Zimmer gefunden.

Der Ankla­ge zufol­ge hatte der damals ambulant unter­ge­brach­te Deutsche das Ziel, nach dem Angriff in ein Gefäng­nis oder eine foren­si­sche Psych­ia­trie verlegt zu werden. Er soll bei der Tat zumin­dest erheb­lich vermin­dert schuld­fä­hig gewesen sein. Eine mögli­che Ursache dafür konnte ein Gerichts­spre­cher zunächst nicht nennen. Für den Prozess ist bislang ein weite­rer Verhand­lungs­tag angesetzt, ein Urteil könnte demnach am 21. Febru­ar fallen. Bei einer Verur­tei­lung wegen Mordes ist eine lebens­lan­ge Haftstra­fe möglich.