BAD WALDSEE — Masken­pflicht auf dem Schul­ge­län­de gilt für alle – auch für Fußgän­ger, die auf dem Döcht­bühl­weg unter­wegs sind.

Seit Beginn dieses Schul­jah­res besteht Masken­pflicht für Schüler ab Klasse 5 und Erwachse­ne in den Schulen und auf dem gesam­ten Schul­are­al – das bedeu­tet, die Masken­pflicht gilt für jeder­mann, auch für Spazier­gän­ger (ausge­nom­men Kinder bis einschließ­lich Klasse 4), die den Fußweg über den Döcht­bühl­wald zum Frauen­berg nutzen und dafür über den Schul­hof gehen.

Vor den Schulen wurden auf den Asphalt­flä­chen etliche Appel­le aufge­malt. Trotz­dem wird diese Regelung, die vielen Bürge­rin­nen und Bürgern offen­bar nicht bekannt ist, bisher leider oft nicht einge­hal­ten. Die Stadt­ver­wal­tung und die Schulen möchten freund­lich darauf hinwei­sen und um das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schul­are­al bitten.