LINDAU – Das Landrats­amt hat die Masken­pflicht auf der Lindau­er Insel ausge­wei­tet. Damit auch Besucher von außer­halb  mit den entspre­chen­den Regelun­gen vertraut sind, hat ein Team der Garten- und Tiefbau­be­trie­be Lindau (GTL) über Nacht noch entspre­chen­de Hinweis­schil­der angebracht. Diese weisen nun auf die allge­mei­nen Hygie­ne­re­geln und die Masken­pflicht hin.

Die Regelun­gen gelten von Karfrei­tag, 2. April, bis einschließ­lich 11. April und zwar jeweils von 9 Uhr bis 20 Uhr.

Zusätz­lich zu den Parkplät­zen Blauwie­se, Kempte­ner Straße zwischen Lidl und Lindau­park, Karl-Bever-Platz , Bahnhof Reutin  sowie dem Ein- und Ausgangs­be­reich am Parkhaus Insel­hal­le sowie im Bereich des Schiffs­an­le­gers 3 (BSB) am Lindau­er Hafen gilt die Masken­pflicht nun auch in der gesam­ten Altstadt sowie für die Gehwe­ge der Seebrü­cke und für den Schüt­zin­ger­weg. Wo genau die Masken­pflicht gilt, ist in beigefüg­ter Karte aufgeführt.

Im Altstadt­be­reich und am Seeha­fen ist es Straßen­künst­le­rin­nen und ‑künst­lern (inklu­si­ve Straßen­mu­sik) verbo­ten, aufzu­tre­ten.  So sollen Menschen­an­samm­lun­gen vermei­den werden. Zudem sollen 30 Bereit­schafts­po­li­zis­ten über die Oster­fei­er­ta­ge die örtli­chen Kräfte unterstützen.