BAD WALDSEE — In Baden-Württem­berg wurde aufgrund der stark steigen­den Infek­ti­ons­zah­len die Masken­pflicht ausge­wei­tet. Seit 19. Oktober 2020 gilt die Masken­pflicht in Fußgän­ger­zo­nen und Einkaufs­stra­ßen, generell wenn der Mindest­ab­stand von 1,5 Metern nicht einge­hal­ten werden kann.

„Der Wochen­markt findet im Freien statt, deshalb ist die Maske nicht per Landes­ver­ord­nung angeord­net. Wir nehmen die Schutz­maß­nah­men ernst und haben uns deshalb zu einer Anord­nung der Masken­pflicht auf dem Wochen­markt entschie­den. Um unsere Markt­teil­neh­men­den zu schüt­zen, ändern wir unser Hygie­ne­kon­zept dahin­ge­hend, dass wir auch auf dem Wochen­markt die Masken­pflicht einfüh­ren“, mit diesen Worten bittet Margit Geiger, Leite­rin des Fachbe­reichs Sicher­heit und Ordnung um Verständ­nis für diese Maßnahme.