LINDAU – Die Lehrkräf­te der Musik­schu­le freuen sich, dass ab Montag, 1. März, wieder Präsenz­un­ter­richt möglich ist. Aller­dings gilt dies nur für den Einzel­un­ter­richt und nur so lange, wie der Inzidenz­wert im Landkreis Lindau unter 100 bleibt. Wer Unter­richt in Zweier- oder Dreier­grup­pen gebucht hat, darf in die Musik­schu­le zum Unter­richt kommen – aller­dings nur nachein­an­der oder abwechselnd. 

Der Bereich der Elemen­ta­ren Musik­päd­ago­gik (Musika­li­sche Früherzie­hung, Musik­gar­ten, Musika­li­sche Grund­aus­bil­dung und Singklas­sen), alle Kammer­mu­sik­ensem­bles, Orches­ter, die Inklu­si­on und Musik für Senio­ren sowie alle anderen Ensem­bles und Großgrup­pen darf nach wie vor nicht statt­fin­den. „Natür­lich werden den Eltern bezie­hungs­wei­se Zahlungs­pflich­ti­gen dafür auch keine Gebüh­ren berech­net, sofern die Kurse überhaupt gebüh­ren­pflich­tig wären.“, sagt die Schul­lei­te­rin Regina Kuhn. 

Um in den Präsenz­un­ter­richt geben zu können, bedurf­te es auch eines neuen – stren­ge­ren – Hygie­ne­kon­zepts, das auf der Homepage der Musik­schu­le einge­se­hen und herun­ter­ge­la­den werden kann. Dieses sieht unter anderem vor, dass ein Zutritt zum Haus nur mit FFP2-Maske erlaubt ist, Ausnah­men gelten für Kinder unter sechs Jahren, diese brauchen gar keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. 

Für Jugend­li­che bis zum 14. Geburts­tag genügt eine „norma­le“ MNB. Im Unter­richt darf diese nur abgenom­men werden, wenn es das „aktive Musizie­ren“ erfor­dert. Wer keine Maske tragen möchte oder von der Masken­pflicht durch ein ärztli­ches Attest befreit ist oder einfach massi­ve Beden­ken bezüg­lich eines erhöh­ten Anste­ckungs­ri­si­kos hat, darf gerne weiter­hin den Distanz­un­ter­richt in Anspruch nehmen.