RAVENSBURG — Ein ehema­li­ger Patient wirft der Klinik Tettnang vor, verant­wort­lich für seine schwe­re Corona-Infek­ti­on zu sein. Vor dem Landge­richt Ravens­burg kam es bisher zu keiner Einigung, wie der SWR berichtet.

In der Gütever­hand­lung am Landge­richt Ravens­burg um eine Schaden­er­satz­for­de­rung wegen einer Behand­lung im Kranken­haus Tettnang (Boden­see­kreis) gab es am Donners­tag keine Einigung. Ein Mann aus Fried­richs­ha­fen macht das Kranken­haus für seine schwe­re Corona-Infek­ti­on verant­wort­lich. Er habe sich die Infek­ti­on im Kranken­haus zugezo­gen und sei anschlie­ßend lebens­be­droh­lich erkrankt, sagt der Kläger.

Ende 2020 war der damals 56-Jähri­ge wegen einer anderen Erkran­kung mit negati­vem Corona-Test in das Tettnan­ger Kranken­haus einge­wie­sen worden. Einige Tage später sei er dann positiv auf das Virus getes­tet worden.

Der Mann bekam schwers­te Sympto­me und lag später in der Unikli­nik Tübin­gen mehre­re Wochen im Koma. Bis heute habe er Schäden an Organen, so der Kläger. Grund für seine Infek­ti­on seien Hygie­ne­män­gel in der Klinik Tettnang gewesen. Der Medizin Campus Boden­see bestrei­tet das. Die Hygie­ne­vor­schrif­ten seien regel­mä­ßig an die aktuel­le Entwick­lung angepasst worden.

Der Kläger hatte ursprüng­lich mindes­tens 50.000 Euro Schaden­er­satz gefor­dert. Jetzt stehen nach dem ersten Verhand­lungs­tag 25.000 Euro im Raum für eine mögli­che gütli­che Einigung. Beide Partei­en müssen dies nun prüfen, hieß es vor Gericht. Mitte Januar soll geklärt werden, ob sich beide Partei­en gütlich einigen können.