RAVENSBURG/WEINGARTEN — Wegen Hausfrie­dens­bruchs und Versto­ßes gegen das Versamm­lungs­recht hat das Amtsge­richt Ravens­burg am Donners­tag­mor­gen eine 19-Jähri­ge zu 30 Arbeits­stun­den verur­teilt. Die junge Frau hatte am 25. Septem­ber vergan­ge­nen Jahres, einen Tag vor der Bundes­tags­wahl, ein Banner mit der Aufschrift „CDU: unchrist­lich, unsozi­al, klima­schäd­lich“ mit zwei weite­ren Klima­ak­ti­vis­ten an der Weingar­te­ner Basili­ka angebracht.

Nach der Aktion hat der für die Basili­ka zustän­di­ge Landes­be­trieb „Vermö­gen und Bau Baden-Württem­berg“ Straf­an­zei­ge gestellt und die Staats­an­walt­schaft Ankla­ge erhoben. Die Angeklag­te gab ihre Betei­li­gung an der Aktion vor Gericht zu. Ihr Vertei­di­ger Daniel Rhein­län­der wollte in dieser Aktion aller­dings keine Straaf­tat sehen: Die Aktion sei weder Hausfrie­dens­bruch noch ein Verstoß gegen das Versamm­lungs­recht. Deshalb forder­te er einen Freispruch.

Die drei Aktivis­ten waren nachts auf die Basili­ka geklet­tert und hatten am Vormit­tag des 25. Septem­ber das 60 Quadrat­me­ter große Banner aufge­hängt. Und genau dies werte­te Richte­rin Julia Schute durch­aus als Hausfrie­dens­bruch und als Verstoß gegen das Versamm­lung­recht. Aller­dings verdon­ner­te sie die Aktivis­tin nicht zu 60 Sozial­stun­den, wie die Staats­an­walt­schaft gefor­dert hatte, sondern nur zu 30. Die 19-Jähri­ge lebt zurzeit als Baumbe­set­ze­rin im Altdor­fer Wald.