STUTTGART — Aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit zu erwartenden erneutem Anstieg der Hospitalisierungen gelten die Regelungen der Alarmstufe II vorerst unabhängig von den Schwellenwerten bis zum 1. Februar 2022 weiter.
In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.
Hier gibt es die neue Coronaverordnung ab 12.01.2022 zum DOWNLOAD