STUTTGART — Aufgrund der stark anstei­gen­den Omikron-Welle und dem damit zu erwar­ten­den erneu­tem Anstieg der Hospi­ta­li­sie­run­gen gelten die Regelun­gen der Alarm­stu­fe II vorerst unabhän­gig von den Schwel­len­wer­ten bis zum 1. Febru­ar 2022 weiter.

In Innen­be­rei­chen mit Masken­pflicht müssen Perso­nen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleich­bar) tragen.

Hier gibt es die neue Corona­ver­ord­nung ab 12.01.2022 zum DOWNLOAD

Die Corona­ver­ord­nung “Auf einen Blick” zum DOWNLOAD